Ratgeber · Selbstständige · geprüft am 07.10.2026

Altersvorsorgedepot für Selbstständige, Freiberufler & Freelancer (2027)

Zuletzt geprüft: 07.10.2026 · Gesetz: BGBl. I 2026 Nr. 156 · Quellen am Ende

Das Altersvorsorgedepot für Selbstständige startet am 1. Januar 2027. Zum ersten Mal können Solo-Selbstständige, Freiberuflerinnen, Freelancer und Gewerbetreibende staatlich geförderte private Altersvorsorge nutzen, ohne gesetzlich rentenversichert zu sein. Diese Seite zeigt dir, unter welchen Bedingungen du förderberechtigt bist, was die Zulage bei deinem Beitrag bringt, wie du mit schwankendem Einkommen umgehst, wie sich das Depot gegen Rürup, gesetzliche Rente, ETF-Sparplan und Immobilie schlägt und was als Mitglied eines Versorgungswerks gilt.

Das Wichtigste in 30 Sekunden

  • ·Förderberechtigt ab 2027: Einkünfte nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG + Steuererklärung für das Beitragsjahr + noch nicht 67 (BMF-FAQ, § 10a EStG n.F.). Eine gesetzliche Rentenversicherung ist nicht nötig.
  • ·Grundzulage: 50 % auf die ersten 360 €, 25 % bis 1.800 € → max. 540 €/Jahr. Kinderzulage bis 300 € je Kind (§§ 84, 85 EStG n.F.).
  • ·120-€-Schwelle: Ohne mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr gibt es keine Zulage (§ 86 EStG n.F.).
  • ·Jahressumme zählt: Gefördert wird die Summe im Beitragsjahr. Bei schwankendem Einkommen ist das ein Vorteil.
  • ·Start: Ein AV-Depot kannst du frühestens ab 01.01.2027 abschließen. Noch kein Produkt ist BZSt-zertifiziert (★ = 0), deshalb gibt es hier keine Noten → Anbieter-Monitor.

Korrekturhinweis (05.10.2026, ergänzt 07.10.2026): Diese Seite stand zuletzt mit Prüfdatum 12.08.2026 online und enthielt vier Fehler, die ich hier offen korrigiere:

  1. 1.„Kein Anbieter hat Konditionen veröffentlicht“ ist überholt. Scalable Capital hat eine eigene Gebührenübersicht (Stand Anbieter-Monitor 05.10.2026).
  2. 2.Die Mythos-Box „keine Schwelle“ war falsch. 120 € im Jahr sind die Voraussetzung für die Zulage. Darunter gibt es keine Grundzulage.
  3. 3.Ein „Geringverdiener-Bonus von 175 €“ existiert im verkündeten Gesetz nicht. 175 € sind nur der Deckel für mittelbar berechtigte Ehepartner.
  4. 5.Der frühere Überblick „Altersvorsorge für Selbstständige“ ist in diese Seite eingeflossen (07.10.2026), die alte Adresse leitet hierher weiter. Dabei habe ich drei unpräzise Aussagen korrigiert: Der 1-%-Kostendeckel gilt nur im Standarddepot, das Kapital ist bis zum Beginn der Auszahlungsphase gebunden (nicht pauschal „bis 65“), und beim Vererben wird die Förderung zurückgezahlt.

Wer ist ab 2027 förderberechtigt? Die drei Bedingungen

Bisher hing die geförderte private Altersvorsorge an der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für die meisten Selbstständigen war Riester deshalb keine Option. Das ändert sich mit dem Altersvorsorgereformgesetz.

Laut BMF sind ab 2027 „selbständig Erwerbstätige, die Einkünfte nach § 15 (‚Gewerbetreibende‘) oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes erzielen und eine Steuererklärung abgegeben haben“, grundsätzlich unmittelbar förderberechtigt, auch ohne gesetzliche Rentenversicherung. Die Behörden schreiben „selbständig“ mit einem t, im Alltag ist „selbstständig“ üblicher. Gemeint ist dasselbe, und für beide Schreibweisen gilt alles auf dieser Seite. Im Gesetzestext (neuer Satz in § 10a Abs. 1 EStG) steht dazu noch eine dritte Bedingung, die in vielen Ratgebern fehlt: Du darfst das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (dazu unten mehr).

Konkret heißt das für dich, drei Bedingungen pro Beitragsjahr:

  1. 1.Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG) oder aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG, also etwa Beraterinnen, Entwickler, Designerinnen, Ärzte, Anwältinnen, Architekten.
  2. 2.Steuererklärung für das Beitragsjahr abgegeben.
  3. 3.Noch nicht 67 (§ 10a Abs. 1 EStG n.F., BGBl. I 2026 Nr. 156).

Damit bist du unmittelbar zulageberechtigt: Grundzulage bis 540 €, Kinderzulage bis 300 € je Kind, einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus, wenn du zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 bist, dazu der Sonderausgabenabzug.

Zwei Wege führen außerdem schon heute zur Förderung: Pflichtversicherte Selbstständige (§ 2 SGB VI, Liste unten) sind ohnehin über den klassischen Weg berechtigt. Und wer angestellt ist und nebenbei selbstständig arbeitet, ist schon über die Pflichtversicherung aus der Anstellung berechtigt. Das BMF nennt ausdrücklich „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer … in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis“.

Wer genau zum Kreis gehört: Wer ist förderberechtigt? Alle Gruppen im Überblick. Was die Zulage in Euro bedeutet: Förderung 2027 mit allen Rechenwegen.

Freiberufler (§ 18 EStG): was für dich gilt

„Freiberufler“ ist ein Steuerbegriff. § 18 Abs. 1 EStG kennt drei Gruppen, und alle drei fallen unter den neuen Fördertatbestand:

  • ·Nr. 1, freie Berufe: die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit sowie die Katalogberufe, etwa Ärztin, Rechtsanwalt, Architektin, Ingenieur, Steuerberaterin, Journalist, Übersetzerin oder Heilpraktiker, und „ähnliche Berufe“. Ob deine konkrete Tätigkeit dazugehört, etwa IT-Beratung oder Softwareentwicklung, entscheidet dein Finanzamt. Freiberuflich bist du nur, sofern das Finanzamt dich so einstuft.
  • ·Nr. 2: Einnehmer einer staatlichen Lotterie, sofern das nicht gewerblich ist.
  • ·Nr. 3, sonstige selbständige Arbeit: zum Beispiel Testamentsvollstreckung, Vermögensverwaltung oder die Tätigkeit als Aufsichtsratsmitglied.

Für alle gilt derselbe Tatbestand: Einkünfte im Beitragsjahr, Steuererklärung für dieses Jahr, noch nicht 67. Ob du als freie Texterin oder als Ärztin mit eigener Praxis startest, ändert an der Förderberechtigung nichts. Unterschiedlich ist vor allem, ob sich zusätzlich Rürup lohnt.

Zwei Sonderfälle:

  • ·Kammerberufe mit Versorgungswerk (Ärzte, Anwältinnen, Architekten, Steuerberaterinnen): Für dich kommt die Frage der Einwilligung gegenüber dem Versorgungswerk dazu. Das steht unten im Abschnitt Versorgungswerk.
  • ·Künstler und Publizisten in der Künstlersozialkasse sind pflichtversichert und damit ohnehin förderberechtigt, laut BMF-Liste unabhängig vom neuen Selbstständigen-Tatbestand.

Hast du einen hohen Gewinn, stellt sich die Rürup-Frage: Altersvorsorgedepot oder Rürup für Freiberufler mit hohem Gewinn.

Freelancer und Gewerbetreibende (§ 15 EStG): Status zuerst klären

„Freelancer“ ist kein Rechtsbegriff. Steuerlich bist du entweder Freiberufler (§ 18 EStG) oder Gewerbetreibender (§ 15 EStG), je nachdem, wie dein Finanzamt deine Tätigkeit einstuft. Für die Förderung zählen beide gleich: Beide Einkunftsarten stehen im neuen Satz des § 10a Abs. 1 EStG. Typische Fälle sind IT-Freelancer, Designerinnen, Texter, Agenturinhaberinnen oder Onlinehändler. Ob du Gewerbesteuer zahlst oder nicht, ist für die Zulage egal.

Drei Punkte, die du vor dem Abschluss klären solltest:

  • ·Kleinunternehmer: Die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) betrifft nur die Umsatzsteuer. An deiner Einkunftsart ändert sie nichts, also gelten dieselben Bedingungen: Einkünfte nach § 15 oder § 18, Steuererklärung, unter 67.
  • ·Die Ein-Auftraggeber-Falle: Wer auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeitet und keine versicherungspflichtigen Angestellten hat, kann als arbeitnehmerähnlicher Selbstständiger rentenversicherungspflichtig sein (§ 2 Satz 1 Nr. 9 SGB VI). Dann bist du ebenfalls förderberechtigt, zahlst aber Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung. Im Zweifel klärt das das Statusfeststellungsverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung. Die ganze Liste: Bin ich rentenversicherungspflichtig?
  • ·GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH beziehen in der Regel Arbeitslohn (§ 19 EStG), keine § 15/§ 18-Einkünfte. Ob und wie sie förderberechtigt sind, hängt am Einzelfall. Ein BMF-Schreiben dazu gibt es noch nicht (Stand Oktober 2026).

Wie der Abschluss praktisch abläuft und was vor dem Start schon geht: AV-Depot eröffnen: was ab 1.1.2027 geht.

Bin ich als Selbstständiger rentenversicherungspflichtig?

Für die Förderung ab 2027 musst du es nicht sein. Trotzdem lohnt der Blick, denn manche Selbstständige sind pflichtversichert, ohne es zu wissen. Nach § 2 SGB VI sind diese selbständig Tätigen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert:

  1. 1.Lehrer und Erzieher, die im Zusammenhang mit ihrer selbständigen Tätigkeit regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen
  2. 2.Pflegepersonen in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege, ebenfalls ohne versicherungspflichtige Arbeitnehmer
  3. 3.Hebammen und Entbindungspfleger
  4. 4.Seelotsen
  5. 5.Künstler und Publizisten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (über die Künstlersozialkasse)
  6. 6.Hausgewerbetreibende
  7. 7.Küstenschiffer und Küstenfischer mit regelmäßig höchstens vier versicherungspflichtigen Arbeitnehmern
  8. 8.Gewerbetreibende, die in die Handwerksrolle eingetragen sind (mit gesetzlichen Ausnahmen)
  9. 9.arbeitnehmerähnliche Selbstständige: ohne versicherungspflichtige Arbeitnehmer und auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig

Fällst du in keine dieser Gruppen, hast du keine Pflichtvorsorge in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das ist der typische Fall bei IT-Freelancern, Beratern, Designerinnen oder Agenturinhabern mit mehreren Auftraggebern. Punkt 9 übersehen die meisten: Wer dauerhaft überwiegend für einen einzigen Auftraggeber arbeitet, kann auch als Freelancer pflichtversichert sein.

Warum das wichtig ist: Wer pflichtversichert ist, ist über den „klassischen“ Weg förderberechtigt. Für den neuen Weg über § 15/§ 18 brauchst du dagegen die Steuererklärung, und die Altersgrenze 67 steht im Gesetz ausdrücklich beim neuen Tatbestand. Der typische IT-Freelancer, Berater oder Agenturinhaber mit mehreren Auftraggebern ist nicht pflichtversichert. Für genau diese Gruppe ändert 2027 am meisten.

Was bringt die Förderung? Staffel und 120-€-Schwelle

Die Grundzulage ist gestaffelt: 50 Cent je Euro bis 360 € Eigenbeitrag im Jahr, 25 Cent je Euro von 360,01 € bis 1.800 € (§ 84 EStG n.F.). Und jetzt der Punkt, der auf dieser Seite früher falsch stand:

Die 120-€-Regel: Grund- und Kinderzulage gibt es nur, wenn du im Beitragsjahr mindestens 120 € einzahlst. So steht es in § 86 EStG n.F. („Mindesteigenbeitrag von 120 Euro“), und so erklärt es das BMF. Unter 120 € gibt es keine Grundzulage. Ab 120 € wird anteilig gerechnet: Jeder Euro bekommt seine Zulage nach Staffel. Es gibt also eine Schwelle, aber eine sehr niedrige.

Dein Beitragpro JahrGrundzulageFörderquote
unter 10 €/Monatunter 120 €0 €0 %
10 €/Monat120 €60 €50 %
30 €/Monat360 €180 €50 %
50 €/Monat600 €240 €40 %
100 €/Monat1.200 €390 €32,5 %
150 €/Monat1.800 €540 €30 %
200 €/Monat2.400 €540 €22,5 %

Dazu kommen:

  • ·Kinderzulage: 1 € je eingezahltem Euro, höchstens 300 € je Kind, für Kinder mit Kindergeldanspruch. Mit 300 € Eigenbeitrag ist sie für jedes Kind ausgeschöpft.
  • ·Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 €, wenn du zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hast.
  • ·Kein Geringverdiener-Bonus. Die 175 € aus manchen Artikeln sind der Höchstbetrag für einen mittelbar berechtigten Ehepartner ohne eigene Förderberechtigung, keine Zulage für dich.
  • ·Günstigerprüfung: Das Finanzamt prüft, ob der Sonderausgabenabzug (bis 1.800 € plus Zulagen, ohne Kinder also 2.340 €) mehr bringt als die Zulage. Ohne Kinder lohnt das ab etwa 23 % Grenzsteuersatz. Bei 42 % kommen im Modell 443 € Erstattung dazu (ohne Soli).

Die Rechenwege mit allen Fällen stehen auf Förderung. Deine eigene Kombination rechnest du im Rechner aus. Wie Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung genau laufen: Günstigerprüfung und Steuer im Detail.

Schwankendes Einkommen: der größte Vorteil für uns

Selbstständige verdienen selten jeden Monat gleich. Hier spielt das AVD seine größte Stärke aus, und zwar wegen einer simplen Regel: Gefördert wird die Jahressumme im Beitragsjahr, nicht der einzelne Monat.

Was das praktisch heißt:

  • ·Starkes Jahr: 1.800 € voll ausschöpfen, gern auch als Einmalzahlung im Dezember, wenn du erst dann weißt, wie das Jahr gelaufen ist. Ob und wie dein Anbieter Einmalzahlungen zulässt, steht in den Vertragsbedingungen.
  • ·Schwaches Jahr: auf 30 € im Monat (360 € im Jahr) runtergehen statt ganz auszusetzen. Dieser Bereich hat mit 50 % die höchste Förderquote.
  • ·Sehr schwaches Jahr: Mindestens 120 € im Jahr schaffen, sonst gibt es für dieses Jahr gar keine Zulage. 10 € im Monat reichen.
  • ·Pause: Ein zertifizierter Vertrag muss dir laut BMF erlauben, ihn ruhen zu lassen. Die Förderung fürs laufende Jahr ist dann aber weg.

Mein Rechenbeispiel aus der eigenen Planung: Angenommen, ich zahle in einem guten Jahr 1.800 € (540 € Grundzulage), im Jahr darauf nur 360 € (180 €), dann wieder 1.200 € (390 €). Über drei Jahre sind das 3.360 € Eigenbeitrag und 1.110 € Zulage, also rund 33 %. Hätte ich im schwachen Jahr ganz ausgesetzt, wären es 3.000 € und 930 € gewesen. Die 360 € im schwachen Jahr bringen also 180 € extra.

Was du dir als Selbstständiger zusätzlich merken solltest: Die Förderberechtigung hängt an der Steuererklärung für das Beitragsjahr. Wer seine Erklärung nicht abgibt, verliert die Grundlage für die Zulage. Wie die Zulagenstelle mit verspätet abgegebenen Erklärungen umgeht, ist noch nicht veröffentlicht (Stand Oktober 2026).

AV-Depot, Rürup, gesetzliche Rente, ETF oder Immobilie: Welche Altersvorsorge ist die beste für Selbstständige?

Die ehrliche Antwort ist unbefriedigend, aber wichtig: Es gibt keine, die für alle die beste ist. Wer dir eine nennt, ohne dein Einkommen, deine Steuerlast und deinen Liquiditätsbedarf zu kennen, verkauft etwas. Was es gibt, ist eine sinnvolle Reihenfolge, und die hängt an wenigen Fragen.

Die fünf Wege im Vergleich

WegGeeignet fürStärkenSchwächen
Altersvorsorgedepot (ab 2027)Selbstständige mit Einkünften nach § 15/§ 18 EStG und Steuererklärung, unter 67 (dazu Pflichtversicherte)
  • + Grundzulage bis 540 €/Jahr, Kinderzulage bis 300 € je Kind
  • + Jahressumme zählt, Vertrag kann ruhen
  • + ETF-Sparen; 1-%-Effektivkostendeckel nur im Standarddepot
  • + vererbbar, die Förderung wird dann aber zurückgezahlt (Ausnahme: Übertragung auf den Vertrag des Ehepartners)
  • − erst ab 01.01.2027
  • − Kapital bis zum Beginn der Auszahlungsphase gebunden (frühestens 65, spätestens 70)
  • − Auszahlung nachgelagert besteuert
Rürup-Rente (Basisrente)Gutverdiener mit hoher Steuerlast, die eine lebenslange Rente wollen
  • + hoher Sonderausgabenabzug: 2026 bis 30.826 € (Ledige) bzw. 61.652 € (Zusammenveranlagung), gemeinsam mit Versorgungswerk- und GRV-Beiträgen
  • + lebenslange Leibrente
  • − laut BMF „nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar“
  • − keine Kapitalauszahlung
  • − Kosten des Vertrags genau prüfen
Privates ETF-Depot (ungefördert)alle, die jederzeit an ihr Geld wollen
  • + jederzeit ein-, aus- und entnehmbar
  • + freie Produktauswahl
  • + keine Bindung
  • − keine Zulage
  • − Erträge unterliegen der Abgeltungsteuer
  • − volles Marktrisiko, braucht Disziplin
Freiwillige gesetzliche Rentenversicherungwer eine lebenslange Rente aus dem Umlagesystem will
  • + lebenslange Rente
  • + Rentenanpassungen (keine Garantie)
  • − keine Kapitalauszahlung, wenig flexibel
  • − eine nur freiwillige Versicherung macht dich laut BMF für sich allein nicht förderberechtigt fürs AVD
Immobiliewer genug Eigenkapital hat und im Alter mietfrei wohnen will
  • + selbst genutzt: keine Miete im Alter
  • + vermietet: laufende Einnahmen
  • + Sachwert
  • − Klumpenrisiko, hoher Kapitaleinsatz
  • − Instandhaltung, Leerstand, Verwaltung
  • − unflexibel, schwer teilbar

Was der Kostendeckel genau abdeckt und was nicht: 1-%-Deckel im Standarddepot.

Wenn auf dich zutrifft … dann zuerst

Wenn auf dich zutrifft …… dann zuerst
Du hast noch gar nichts und schwankendes EinkommenAltersvorsorgedepot ab 2027: Die ersten 1.800 €/Jahr bringen bis zu 540 € Grundzulage, gefördert wird die Jahressumme
Du hast KinderAltersvorsorgedepot: 1 € Kinderzulage je eingezahltem Euro, höchstens 300 € je Kind. Mit 300 € Eigenbeitrag ist sie für jedes Kind ausgeschöpft
Hoher Gewinn, hohe Steuerlast, Rente statt Kapital gewünschtErst die geförderten 1.800 € ins Altersvorsorgedepot, darüber Rürup für den Sonderausgabenabzug
Du brauchst jederzeit Zugriff aufs GeldUngefördertes ETF-Depot. Gefördertes Kapital ist bis zum Beginn der Auszahlungsphase gebunden (frühestens 65, spätestens 70 laut BMF; Ausnahmen z. B. Wohneigentum)
Du bist in einem VersorgungswerkBasis steht; Altersvorsorgedepot als Zusatzbaustein. Ob du dafür eine Einwilligung brauchst, steht im Abschnitt Versorgungswerk
Du bist unter 25Altersvorsorgedepot: einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus, wenn du zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 bist

Auffällig oft steht das Altersvorsorgedepot vorn. Nicht weil es das beste Produkt wäre, sondern weil die Zulage auf die ersten 1.800 € im Jahr eine Förderquote von bis zu 50 % erreicht. Deshalb ist die Reihenfolge wichtiger als die Produktwahl: erst die geförderten Euro einsammeln, dann weiterdenken.

Rürup in Kürze. Rürup ist Basisversorgung (1. Säule), das AVD private Vorsorge (3. Säule). Rürup wirkt über den Steuerabzug, der bei hohem Gewinn stark ist, ist aber laut BMF „nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar“ und zahlt nur eine lebenslange Leibrente. Das AVD hat Zulagen, erlaubt einen Auszahlungsplan bis mindestens 85 und bis zu 30 % Teilkapital zu Beginn der Auszahlung. Einen bestehenden Rürup-Vertrag kannst du nicht ins AVD übertragen, das ist laut BMF „nicht vorgesehen“. Modellrechnungen für 30, 42 und 45 % Grenzsteuersatz: Altersvorsorgedepot oder Rürup? Der ausführliche Vergleich.

Und der ETF-Sparplan? Viele von uns sparen längst per ETF-Sparplan. Bis 1.800 € im Jahr ist das AVD wegen der Zulage schwer zu schlagen. Oberhalb davon kippt die Rechnung, weil keine Zulage mehr kommt, die Bindung bis zur Auszahlungsphase aber bleibt. Für Selbstständige, die einen Liquiditätspuffer brauchen, ist die Kombination oft am sinnvollsten: 1.800 € gefördert, der Rest frei. Zehn Kriterien und Nettovorteil-Skizze: Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan?

Wie ich es angehen würde, ehrlich. Ich bin kein Finanzberater, sondern selbst Solo-Selbstständiger. Für mich ergibt eine Kombination am meisten Sinn: ab 2027 das geförderte Altersvorsorgedepot als Kern, daneben ein ungefördertes ETF-Depot für die volle Flexibilität, und Rürup nur dann als Steuer-Baustein, wenn Gewinn und Steuersatz dauerhaft hoch sind. Wichtiger als das perfekte Produkt ist, früh und regelmäßig anzufangen. Deine konkrete Aufteilung hängt von Einkommen und Steuer ab, im Zweifel mit unabhängiger Beratung.

Bestes Altersvorsorgedepot für Selbstständige? So vergleiche ich die Anbieter

Ein „bestes“ Altersvorsorgedepot kann heute niemand seriös küren: Kein Produkt ist zertifiziert (★ = 0), und viele Anbieter haben noch keine vollständigen Konditionen veröffentlicht. Wer dir heute einen Testsieger nennt, rät. Was ich stattdessen mache: den belegten Stand je Anbieter festhalten und nach Kriterien prüfen, die für Selbstständige zählen.

Der freigegebene Stand im Anbieter-Monitor vom 05.10.2026. Die Namen führen zu den Detailseiten; Häuser auf der Prüfliste haben noch keine.

StatusAnbieter
① Konditionen veröffentlichtScalable Capital, Deutsche Bank, DWS, Sparkassen / Deka, flatex, Smartbroker+, quirion
② Produkt konkretisiertING, comdirect, Union Investment, Allianz, Consorsbank
③ Angebot angekündigtDKB, Trade Republic, Postbank
④ nur Drittquellenfinanzen.net ZERO, Commerzbank, Fidelity, growney, MorgenFund, AXA, apoBank (Prüfliste)
⑤ keine Aussage gefunden–
★ zertifiziert0

22 beobachtet / 15 Primär / 7 Prüfliste. 7×① / 5×② / 3×③ / 7×④. DWS: laut Medieninformation Deutsche Bank 28.09.2026; DWS-Produktseite fehlt. Deka: BaFin-Vorbehalt. Wie wir prüfen, steht in der Methodik (so prüfen wir); warum es noch keine Noten gibt, erkläre ich im Monitor.

Was ich als Selbstständiger bei der Anbieterwahl prüfe:

  1. 1.Digitale Eröffnung ohne Filialtermin.
  2. 2.Flexible Sparrate und Einmalzahlungen, damit ich im guten Jahr zum Jahresende aufstocken kann.
  3. 3.Effektivkosten nach Aktionsende, nicht nur der Einstiegspreis. Wie du das liest: Kosten und Effektivkosten richtig lesen.
  4. 4.Standarddepot oder Selbstentscheider-Depot: Der 1-%-Effektivkostendeckel gilt nur im Standarddepot.
  5. 5.Riester-Übertrag, falls du aus einer früheren Angestelltenzeit noch einen Riester-Vertrag hast.
  6. 6.Anbieterwechsel: Laut BMF ab fünf Jahren nach Abschluss kostenfrei beim abgebenden Anbieter; der aufnehmende darf höchstens 150 € Verwaltungspauschale berechnen.

Versicherer oder Direktbroker? Die Unterschiede liegen in Beratung, Kostenstruktur und Garantievarianten. Eine Bewertung einzelner Häuser gebe ich nicht ab; die belegten Angaben stehen auf den Detailseiten. Ob ein Produkt überhaupt gefördert wird, hängt an der BZSt-Zertifizierung.

Mit Versorgungswerk: lohnt sich das AV-Depot zusätzlich?

Bist du Pflichtmitglied eines berufsständischen Versorgungswerks, etwa als Ärztin, Anwalt, Architektin oder Steuerberater, bleibt das Versorgungswerk deine Basisversorgung. Das AVD kommt als zusätzlicher Baustein dazu. Drei Punkte:

  1. 1.Förderberechtigt bist du. Als selbstständig Tätige mit Einkünften nach § 18 EStG erfüllst du in der Regel schon den neuen Tatbestand (Steuererklärung, unter 67). Das BMF nennt für Pflichtmitglieder eines Versorgungswerks zusätzlich eine Einwilligung gegenüber dem Versorgungswerk bis zum Ende des Beitragsjahres, damit es die Zugehörigkeit an die Zentrale Zulagenstelle (ZfA) meldet. Im Gesetzestext steht diese Einwilligung beim Tatbestand für angestellte Pflichtmitglieder (§ 19 EStG). Mein Rat: Gib die Einwilligung trotzdem, sie kostet nichts und schließt eine Lücke. Stand Oktober 2026: Ein BMF-Schreiben dazu steht noch aus.
  2. 2.Versorgungswerk und Rürup teilen sich den Höchstbetrag für Basisvorsorge (2026: 30.826 € für Ledige). Wer das Versorgungswerk hoch bespart, hat für Rürup oft wenig Luft.
  3. 3.Die AVD-Förderung kommt zusätzlich. Zulage und AVD-Sonderausgabenabzug (§ 10a EStG) laufen neben dem Abzug für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG. Genau das macht das AVD für Versorgungswerk-Mitglieder interessant.

Wie viel Anwartschaft du schon hast und wie viel Aktienrisiko du zusätzlich tragen willst, hängt von deinem Werk und deiner Lebensplanung ab. An diesem Punkt lohnt sich individuelle Beratung.

Ab 01.01.2027 eröffnen: Ablauf für Selbstständige

Einen Vertrag gibt es frühestens ab dem 1. Januar 2027. Wartelisten und Vormerkungen sind keine Verträge. So würde ich vorgehen:

  1. 1.Status klären: Hast du Einkünfte nach § 15 oder § 18 EStG, und gibst du für 2027 eine Steuererklärung ab? Bist du pflichtversichert, bist du ohnehin dabei.
  2. 2.Variante wählen: Standarddepot mit 1-%-Effektivkostendeckel oder ein Depot, in dem du die Anlage selbst bestimmst (ohne Deckel).
  3. 3.Anbieter prüfen anhand der sechs Kriterien oben, sobald Konditionen und Zertifizierung vorliegen.
  4. 4.Sparrate als Jahressumme planen: mindestens 120 €, 360 € für die volle 50-%-Stufe, gefördert bis 1.800 €.

Den ganzen Ablauf beschreibe ich unter Altersvorsorgedepot eröffnen: Schritt für Schritt. Hast du aus einer früheren Anstellung einen Riester-Vertrag, prüfe, ob du ihn überträgst oder behältst: Riester wechseln oder behalten. Für Kinder ist die Frühstartrente noch kein Gesetz: Frühstartrente: Stand im Bundestag.

Altersgrenze: „jünger als 67“, was das Gesetz sagt

In mehreren Ratgebern liest du, Selbstständige müssten „jünger als 67“ sein. Ich habe das gegen den Gesetzestext geprüft. Im BGBl. I 2026 Nr. 156 steht als neuer Satz in § 10a Abs. 1 EStG: „Satz 1 gilt entsprechend für Steuerpflichtige, die das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Beitragsjahr 1. Einkünfte nach § 15 oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 erzielen und eine Steuererklärung für das Beitragsjahr abgegeben haben …“

Die Altersgrenze ist also belegt. Was sie bedeutet: Ab dem Jahr nach deinem 67. Geburtstag fällt die Förderberechtigung über diesen Weg weg. Dein Vertrag läuft weiter, nur neue Beiträge werden dann nicht mehr über diesen Tatbestand gefördert. Die Auszahlungsphase beginnt laut Gesetz frühestens mit 65 und spätestens mit 70 (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 AltZertG n.F., BGBl. I 2026 Nr. 156).

KV und PV in der Auszahlung: offen für freiwillig Versicherte

Das BMF sagt nur, dass Leistungen aus privaten Riester-Verträgen bei Pflichtversicherten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beitragsfrei sind. Viele Selbstständige sind aber freiwillig gesetzlich versichert. Für sie gibt es dazu keine ausdrückliche Aussage, und Drittquellen widersprechen sich. Ich lasse das offen und behaupte nichts. Bist du privat versichert, spielt die Frage keine Rolle, weil PKV-Beiträge nicht vom Einkommen abhängen.

Wann und wie ausgezahlt wird, also Auszahlungsplan, Leibrente und Teilkapital: Auszahlung: ab wann, wie viel.

Typische Fehler, die ich vermeiden würde

  • ·Unter 120 € bleiben. Wer im schwachen Jahr nur 100 € einzahlt, bekommt null Zulage. 10 € im Monat reichen für die Schwelle.
  • ·Ganz aussteigen statt auf 30 € zu reduzieren. Die ersten 360 € haben die beste Förderquote.
  • ·Die Steuererklärung schleifen lassen. Sie ist für uns Fördervoraussetzung.
  • ·Deutlich mehr als 1.800 € einzahlen und Zulage erwarten. Darüber gibt es keine, gebunden ist das Geld trotzdem.
  • ·Rürup und AVD als Entweder-oder sehen. Meist sinnvoller: erst 1.800 € AVD, dann Rürup prüfen.
  • ·Als Versorgungswerk-Mitglied die Einwilligung vergessen. Lieber einmal zu viel erklären.
  • ·Vor dem 01.01.2027 „abschließen“ wollen. Wartelisten sind kein Vertrag.
  • ·Den Status „Freelancer“ für eine Rechtsform halten. Entscheidend ist, ob du § 15- oder § 18-Einkünfte hast und die Steuererklärung abgibst.

Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot für Selbstständige

Sind Selbstständige beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt?+

Ja, ab 2027. Du brauchst Einkünfte nach § 15 (Gewerbe) oder § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG (selbständige Arbeit), musst für das Beitragsjahr eine Steuererklärung abgeben und darfst laut Gesetz das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 10a Abs. 1 EStG n.F., BGBl. I 2026 Nr. 156). Eine gesetzliche Rentenversicherung ist nicht nötig. Pflichtversicherte Selbstständige sind ohnehin förderberechtigt.

Gilt das Altersvorsorgedepot auch für Freiberufler und Freelancer?+

Ja. Freiberufler haben Einkünfte nach § 18 EStG, Freelancer sind steuerlich entweder Freiberufler oder Gewerbetreibende (§ 15 EStG). Beide Einkunftsarten erfüllen den neuen Fördertatbestand, solange du die Steuererklärung abgibst und unter 67 bist. Für Kammerberufe mit Versorgungswerk kommt die Einwilligung dazu, siehe Abschnitt Versorgungswerk.

Brauche ich als Selbständiger eine gesetzliche Rentenversicherung für die Zulage?+

Nein. Seit der Reform reicht für selbständig Erwerbstätige die Einkunftsart plus Steuererklärung. Eine nur freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung begründet für sich allein keine Förderberechtigung (BMF). Als Selbständiger mit § 15- oder § 18-Einkünften brauchst du sie aber auch nicht.

Was ist der Mindestbeitrag?+

120 € im Jahr, also 10 € im Monat. Das ist die Voraussetzung für Grund- und Kinderzulage (§ 86 EStG n.F.). Darunter gibt es keine Zulage. Darüber wird anteilig nach Staffel gerechnet: 50 % bis 360 €, 25 % bis 1.800 €.

Was mache ich bei schwankendem Einkommen?+

Denk in Jahressummen, nicht in Monaten. In guten Jahren bis 1.800 € ausschöpfen, gern per Einmalzahlung zum Jahresende. In schwachen Jahren auf 30 € im Monat reduzieren und auf keinen Fall unter 120 € im Jahr fallen. Ganz aussetzen kostet dich die Zulage für dieses Jahr.

Welches ist das beste Altersvorsorgedepot für Selbstständige?+

Das lässt sich heute nicht seriös sagen: Noch kein Altersvorsorgedepot ist zertifiziert (★ = 0), und Konditionen sind erst teilweise veröffentlicht (22 beobachtet / 15 Primär / 7 Prüfliste). Für Selbstständige zählen flexible Sparraten und Einmalzahlungen, digitale Eröffnung, Effektivkosten nach Aktionsende und die Wahl zwischen Standarddepot und Selbstentscheider-Depot. Den belegten Stand je Anbieter zeigt der Anbieter-Monitor, ohne Noten.

Altersvorsorgedepot oder Rürup?+

Meist beides in Reihenfolge: zuerst die geförderten 1.800 € im AVD, darüber Rürup, wenn Gewinn und Steuersatz hoch sind und du eine lebenslange Rente willst. Einen Rürup-Vertrag kannst du nicht ins AVD übertragen. Der ausführliche Vergleich: Altersvorsorgedepot oder Rürup?

Ab wann kann ich als Selbstständiger ein AV-Depot eröffnen?+

Frühestens ab dem 1. Januar 2027. Vorher gibt es keine Verträge, Wartelisten und Vormerkungen sind unverbindlich. Gefördert wird jedes Beitragsjahr, in dem du die Bedingungen erfüllst und mindestens 120 € einzahlst. Wie der Ablauf aussieht, steht auf „Altersvorsorgedepot eröffnen“.

Quellen & Stand

Stand: 07.10.2026. Allgemeine Information, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Gerade die Abwägung Rürup vs. AVD und das Zusammenspiel mit dem Versorgungswerk hängen von deinem Gewinn, deiner Steuerlast und deiner Lebensplanung ab.

Unabhängigkeit: Diese Seite enthält derzeit keine Affiliate-Links und verdient nichts an den genannten Anbietern (Stand 07.10.2026).

Quellen (Abruf 05.10.2026; § 18 EStG, § 2 SGB VI und BMF-FAQ erneut am 07.10.2026):

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