Ratgeber · Riester-Wechsel · geprüft am 05.10.2026

Riester wechseln oder behalten? Wege, Kosten und was bis 31.12.2026 noch geht

Stand: 05.10.2026 · Quellen: BMF-FAQ, BGBl. I 2026 Nr. 156, Bundesregierung, Anbieterangaben · Quellen am Ende

Ab dem 1. Januar 2027 gibt es das neue Altersvorsorgedepot (AVD), und ab dann keine neuen Riester-Verträge mehr. Wer einen Riester-Vertrag hat, fragt sich jetzt: übertragen, nur die Förderung wechseln oder alles lassen, wie es ist? Und wer keinen hat, fragt sich: Sollte ich 2026 noch schnell einen abschließen?

Die Antwort ist nicht ja oder nein. Es gibt vier Wege und eine fünfte Option, die ein Anbieter ins Spiel bringt. Welcher passt, hängt an deinem Beitrag, deinen Kindern, den Kosten deines Vertrags und deiner Restlaufzeit. Diese Seite sortiert die Optionen, mit Rechenbeispielen, Fristen, Kostenregeln und einer Checkliste.

⏳ Countdown: bis 31.12.2026 (Stand 05.10.2026: noch 87 Tage)

  • ·Neue Riester-Verträge gibt es nur noch bis Jahresende. Die Bundesregierung schreibt: „Ab 2027 können allerdings keine Verträge mehr nach altem Riester-Modell abgeschlossen werden.“
  • ·Alte Riester-Produkte „dürfen mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2026 nicht mehr vertrieben werden“ (§ 14 Abs. 7 AltZertG n.F.).
  • ·Bestehende Verträge laufen weiter. Du musst nichts kündigen und bis Silvester auch nichts entscheiden.
  • ·Neue AVD-Verträge gibt es erst ab dem 01.01.2027, vorher darf laut BZSt kein Vertrag geschlossen werden. Details: Altersvorsorgedepot eröffnen.
  • ·Was du jetzt tun kannst: Standmitteilung heraussuchen, fünf Zahlen notieren (siehe unten), im Rechner alt gegen neu vergleichen.

Korrekturhinweis (05.10.2026): In der ersten Fassung dieser Seite stand im Gegenbeispiel „neue Förderung bei 60 € Eigenbeitrag: 210 €“. Das ist falsch. Nach § 86 EStG n.F. gibt es Grund- und Kinderzulage erst ab einem Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr. Bei 60 € wären es im neuen System 0 €. Das Gegenbeispiel wird dadurch noch deutlicher. Korrigiert unten in Beispiel 2.

2026 noch Riester abschließen?

Die Frage höre ich gerade oft, und für die allermeisten lautet meine Antwort: nein. Aber es gibt Ausnahmen.

Wann ein Riester-Abschluss 2026 sinnvoll sein kann:

  • ·Geringes Einkommen und mehrere Kinder. Im alten Recht reichen bei niedrigem Einkommen 60 € Sockelbeitrag für die volle Grundzulage von 175 € und 300 € je Kind (ab 2008 geboren). Im neuen Recht bekommst du für 60 € gar nichts, für die volle Kinderzulage brauchst du 300 € Eigenbeitrag (siehe Beispiel 2). Ein Vertrag, der vor dem 01.01.2027 abgeschlossen ist, bleibt im alten Recht, solange du nicht selbst in die neue Förderung wechselst oder einen neuen Vertrag abschließt (§ 52 Abs. 50a EStG n.F.).
  • ·Du willst die Förderung für das Beitragsjahr 2026 noch mitnehmen. Für 2026 gibt es nur das alte Riester-Recht. Wer jetzt förderberechtigt ist und noch keinen Vertrag hat, bekommt 2026 nur so eine Zulage.
  • ·Ein konkretes Angebot mit niedrigen Kosten und einem Garantie- oder Rentenfaktor, den du ausdrücklich willst. Das ist selten, aber möglich.

Wann eher nicht:

  • ·Du bist Selbstständiger ohne Rentenversicherungspflicht. Du bist 2026 gar nicht unmittelbar förderberechtigt. Für dich startet die Förderung erst 2027 mit dem AVD.
  • ·Du zahlst mittlere oder höhere Beiträge ohne viele Kinder. Dann bringt die neue Staffel meist mehr (Beispiel 1).
  • ·Der Vertrag hat hohe Abschluss- und Vertriebskosten. Die bezahlst du vorne weg, auch wenn du 2027 schon wieder wechseln willst.
  • ·Du willst ETF-nah anlegen. Das AVD ist genau dafür gebaut.

Wichtig für alle: Wer 2026 noch Riester abschließt und 2027 ein AVD dazu eröffnet, holt damit den neuen Vertrag ins neue Recht und zugleich alle Bestandsverträge. Ein 2026er-Riester für das alte Recht ergibt also nur Sinn, wenn du danach keinen neuen geförderten Vertrag abschließen willst.

Vier Wege für deinen Riester-Vertrag

Laut BMF-FAQ hast du ab 2027 diese Möglichkeiten:

① Weiterführen mit Bestandsschutz. Du machst nichts. Dein Vertrag läuft weiter wie bisher, mit der alten Riester-Förderung. Du musst nichts kündigen.

② Nur in die neue Förderung wechseln. Du bleibst bei deinem Vertrag und deinen Konditionen. Per Erklärung wechselst du aber ins neue Fördersystem mit der beitragsproportionalen Zulage. Dafür brauchst du laut BMF keine Zustimmung des Anbieters.

③ Übertrag in einen Neuvertrag. Du überträgst dein Riester-Guthaben in einen neuen Vertrag, zum Beispiel ein Altersvorsorgedepot oder ein Garantieprodukt. Die bisherige Förderung musst du dabei nicht zurückzahlen.

④ Beitragsfrei stellen und neu abschließen. Du stellst den Altvertrag beitragsfrei und schließt bis zu zwei neue Verträge ab. Das Guthaben im Altvertrag bleibt dort. Wichtig: Mit dem Neuabschluss endet der Bestandsschutz des Altvertrags.

Eine Einbahnstraße: Wer in die neue Förderung gewechselt ist, kann nicht zurück in die alte Förderung. Prüf das vor dem Wechsel in Ruhe.

Noch ein Detail aus der BMF-FAQ: Bereits gefördertes Altersvorsorgevermögen kann im Jahr der Übertragung nicht erneut gefördert werden. Ein Übertrag erzeugt also keine zweite Zulage auf dasselbe Geld.

Option ⑤: Riester behalten, Leibrente ab 85 abwählen

Union Investment beschreibt in seiner Pressemitteilung vom 11.05.2026 eine weitere Möglichkeit für bestehende Riester-Kunden: den Altvertrag behalten und die verpflichtende Leibrente ab 85 abwählen, also bis zum Ende einen Auszahlungsplan nutzen. Diese Entscheidung sei laut Union „erst am Ende der Ansparphase“ zu treffen. Das BMF bestätigt den Grundsatz in seiner FAQ, aber mit einer Einschränkung: Einen Auszahlungsplan statt Verrentung bei einem Riester-Vertrag gibt es nur im Einvernehmen mit dem Anbieter.

Für dich heißt das: Option ⑤ ist kein Recht, sondern eine Möglichkeit, wenn dein Anbieter mitmacht. Die Rechtsgrundlage steht in § 14 Abs. 7 AltZertG n.F.: Altverträge „dürfen einvernehmlich zwischen den Vertragspartnern durch Vertragsänderung dahingehend angepasst werden, dass eine Restverrentung für Auszahlungspläne […] entfallen kann“ (BGBl. I 2026 Nr. 156, abgerufen 05.10.2026). Frag deinen Anbieter konkret, ob und zu welchen Bedingungen er das anbietet.

Wirkt ein Opt-in auf alle meine Riester-Verträge?

Ja. Das steht so im Gesetz. Nach § 52 Abs. 50a EStG n.F. bleiben Verträge, die vor dem 01.01.2027 abgeschlossen wurden, zunächst im alten Recht. Die unwiderrufliche Erklärung, in die neue Förderung zu wechseln, wirkt aber „einheitlich für alle Bestandsverträge“, und zwar ab dem Beitragsjahr, in dem sie dem Anbieter vorliegt. Dasselbe gilt, wenn du nach dem 31.12.2026 einen neuen geförderten Vertrag abschließt: Dann gilt das neue Recht einheitlich für alle deine Verträge. Du kannst also nicht einen Vertrag im alten und einen im neuen Recht laufen lassen (BGBl. I 2026 Nr. 156, Art. 2, abgerufen 05.10.2026) .

Welcher Weg passt zu wem?

Eine grobe Orientierung. Sie ersetzt nicht das Rechnen mit deinen eigenen Zahlen.

Deine SituationNaheliegender WegWarum
Kleine Beiträge, mehrere Kinder① weiterführenalte Kinderzulagen sind bei kleinen Beiträgen viel höher
Guter Vertrag mit hohem garantiertem Rentenfaktor, mittlerer Beitrag② nur Förderung wechselnKonditionen behalten, neue Zulagenstaffel nutzen
Teurer Vertrag, lange Restlaufzeit③ Übertrag in NeuvertragKosten und Anlage neu aufstellen
Vertrag teuer, aber Übertrag würde Garantie kosten④ beitragsfrei + neu abschließenAltguthaben bleibt, neue Beiträge gehen in den Neuvertrag
Wenige Jahre bis zur Renteeher ①wenig Zeit, Kosten aufzuholen
Flexibel auszahlen statt Leibrente① + Option ⑤ anfragennur mit Zustimmung des Anbieters
Wohn-Riester geplant① oder Anbieter mit Eigenheim-OptionEntnahme ist kein Pflichtbestandteil mehr

Ich würde für mich zuerst die fünf Zahlen aus der Standmitteilung holen (siehe unten). Erst dann lohnt es sich, Wege zu vergleichen.

Bleiben bereits erhaltene Zulagen erhalten?

Ja. Ein Übertrag in einen zertifizierten Neuvertrag ist laut BMF-FAQ keine schädliche Verwendung. Bereits gezahlte Grund- und Kinderzulagen und die Steuervorteile musst du nicht zurückzahlen. Das Kapital bleibt zweckgebunden für die Altersvorsorge und wird in der Auszahlphase nachgelagert besteuert.

Anders ist es, wenn du das Geld vorzeitig herausnimmst. Das ist schädliche Verwendung, dann wird die Förderung zurückgefordert. Ausnahmen wie der Eigenheimbetrag bleiben bestehen. Mehr dazu auf der Seite Förderung.

Alte oder neue Zulage: Rechenbeispiele

Das BMF empfiehlt, die Zulage im alten und im neuen System mit deinem eigenen Beitrag zu vergleichen. Schneller geht es im Rechner im Modus Riester.

Beispiel 1: 40.000 € Vorjahreseinkommen, 1.200 € Eigenbeitrag, keine Kinder

Alte Riester-Förderung: Mindesteigenbeitrag 4 % von 40.000 € = 1.600 €, minus Grundzulage 175 € = 1.425 €. Du zahlst nur 1.200 €, die Grundzulage wird anteilig gekürzt: 175 € × 1.200 / 1.425 ≈ 147 €.

Neue Förderung: 50 % auf die ersten 360 € = 180 €, plus 25 % auf die restlichen 840 € = 210 €. Zusammen 390 € Grundzulage.

Bei diesem Beitrag bringt das neue System gut das 2,5-Fache an Zulage (Rechenweg nach § 86 EStG in der bis 2026 geltenden Fassung).

Beispiel 2: Wann das alte System mehr bringt, kleine Beiträge und Kinder

Eine Person mit niedrigem Einkommen und drei Kindern (ab 2008 geboren) zahlt im alten Riester-System nur den Sockelbetrag von 60 € im Jahr.

Alte Riester-Förderung: 175 € Grundzulage + 3 × 300 € Kinderzulage = 1.075 € Zulagen.

Neue Förderung bei 60 € Eigenbeitrag: 0 €, denn unter dem Mindesteigenbeitrag von 120 € gibt es weder Grund- noch Kinderzulage (§ 86 EStG n.F.). Bei 120 € wären es 60 € + 3 × 120 € = 420 €. Erst bei 300 € Eigenbeitrag kommt die neue Förderung mit 150 € + 3 × 300 € = 1.050 € in die Nähe der alten.

In diesem Fall wäre ein Wechsel in die neue Förderung bei gleichem Beitrag ein klarer Verlust.

Wichtig: Die 175 € sind hier die alte Riester-Grundzulage. Mit dem neuen System haben sie nichts zu tun. Einen „Geringverdiener-Bonus“ gibt es im neuen Gesetz nicht.

Mein Fazit: Wer mittlere oder höhere Beiträge zahlt und keine oder wenige Kinder hat, fährt im neuen System meist besser. Wer sehr kleine Beiträge zahlt und mehrere Kinder hat, sollte genau rechnen, bevor er wechselt.

Was der Wechsel über 20 Jahre bringen kann (Modellrechnung)

Die Zulage ist nur ein Teil. Der andere Teil sind Kosten und Rendite. Annahmen: 10.000 € Startguthaben aus Riester, jährlich 1.200 € Eigenbeitrag + 390 € Grundzulage, zum Jahresende eingezahlt, 5 % Bruttorendite konstant, 20 Jahre, keine Steuern, keine Inflation, keine Wechselkosten.

Effektivkosten p.a.Rendite nach KostenKapital nach 20 Jahren (gerundet)
0,2 %4,8 %ca. 77.000 €
0,5 %4,5 %ca. 74.000 €
1,0 % (Deckel Standarddepot)4,0 %ca. 69.300 €

Zwischen 0,2 % und 1,0 % liegen in diesem Modell rund 7.700 €. Den Vergleich mit deinem Riester-Vertrag kannst nur du machen, mit den Effektivkosten aus deinen eigenen Unterlagen. Welche AVD-Anbieter schon Konditionen veröffentlicht haben, siehst du im Anbieter-Monitor.

Diese 5 Zahlen aus deiner Riester-Standmitteilung brauchst du

  1. 1.Aktuelles Guthaben (Vertragswert)
  2. 2.Effektivkosten bzw. Kostenquote deines Vertrags
  3. 3.Garantierte Leistung zu Rentenbeginn
  4. 4.Rentenfaktor: wie viel Rente je 10.000 € Kapital, und ob er garantiert ist
  5. 5.Vertragsbeginn: wichtig für die 5-Jahres-Regel und mögliche Wechselkosten

Was der Wechsel kostet: alle Fälle

FallKostenQuelle / Status
Abgebender Anbieter, Vertrag läuft 5 Jahre oder längerkostenfreiBMF-FAQ; § 1 Abs. 1 Nr. 10 b AltZertG n.F.
Aufnehmender Anbietermax. 150 € Verwaltungspauschale, keine Abschlusskosten auf übertragenes gefördertes KapitalBMF-FAQ; AltZertG n.F.
Abgebender Anbieter, Vertrag jünger als 5 Jahremax. 150 €AltZertG n.F. für Neuverträge; für Riester-Altverträge gelten die Kostenregeln des bisherigen Rechts weiter (§ 14 Abs. 8 AltZertG n.F.), maßgeblich ist dein Vertrag
Übertrag nach Kostenerhöhung nach § 7ckostenfreiAltZertG n.F. für Neuverträge; für Verträge vor 2027 gelten §§ 2a, 7a–7c a.F. weiter (§ 14 Abs. 8 AltZertG n.F.)
Übertrag auf einen Vertrag desselben AnbieterskostenfreiAltZertG n.F.
Abschlusskosten im neuen Vertrag (auf neue Beiträge)werden über die Ansparphase verteiltBMF-FAQ

Auch ein kostenfreier Übertrag kann dich etwas kosten: wenn dein Altvertrag noch nicht verrechnete Abschlusskosten hat oder der Vertragswert unter der garantierten Summe liegt. Lies deine Standmitteilung genau.

Übertragungsdauer & Frist

Wie schnell ist dein Geld beim neuen Anbieter? Das Gesetz gibt den Rahmen vor: Der Vertrag muss dir erlauben, ihn zur Übertragung „mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres“ zu kündigen (§ 1 Abs. 1 Nr. 10 b AltZertG n.F., BGBl. I 2026 Nr. 156). Praktisch heißt das:

  • ·Geht dein Übertragungsauftrag bis Ende September beim Anbieter ein, ist der früheste Termin der 31.12.
  • ·Geht er Anfang Oktober ein, rutscht der Termin auf den 31.03. des Folgejahres.

Finanztip nennt für die tatsächliche Abwicklung 6 bis 9 Wochen. Das ist eine Drittquelle und beschreibt eher die Bearbeitungszeit als die gesetzliche Frist. Die gesetzliche Frist für Riester-Altverträge ist dieselbe: drei Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres (§ 1 Abs. 1 Nr. 10 b AltZertG). Plane mit der Quartalsfrist, dann wirst du nicht überrascht.

Die DKB schreibt, dass du den Riester-Übertrag „ab Januar 2027“ direkt im DKB-Banking beantragen kannst. Die ING schreibt auf ihrer Produktseite: „Einfacher Umzug Ihres Riestervertrags im Laufe des Jahres möglich.“ Andere Häuser haben sich noch nicht konkret geäußert. Den Stand je Anbieter führen wir im Anbieter-Monitor.

§ 7c AltZertG: wenn der neue Anbieter die Kosten erhöht

Ein Punkt, der beim Wechsel oft übersehen wird: Auch im neuen Vertrag können die Kosten später steigen. Das neue AltZertG regelt das in § 7c. Der Anbieter muss eine Kostenerhöhung mit einer Frist von vier Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres anzeigen, kostenlos und mit einer Gegenüberstellung der Kosten vorher und nachher. Bei einer solchen Kostenänderung kannst du den Vertrag kostenfrei auf einen anderen Anbieter übertragen, auch innerhalb der ersten fünf Jahre.

Wichtig: Diese neue Regel gilt für Verträge ab 2027. Für deinen Riester-Altvertrag gelten die Kostenvorschriften in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung weiter (§ 14 Abs. 8 AltZertG n.F.). Für dich heißt das: Lockangebote mit befristeten Nullen sind nicht automatisch eine Falle, weil du rauskommst. Aber du musst die Anzeige lesen und reagieren. Die ganze Mechanik erkläre ich auf Standarddepot.

Wann Bleiben klar besser ist

  • ·Du zahlst kleine Beiträge und hast mehrere Kinder (Beispiel 2).
  • ·Dein Vertrag hat einen hohen garantierten Rentenfaktor. Alte Verträge haben oft Konditionen, die es heute nicht mehr gibt.
  • ·Deine Restlaufzeit ist kurz. Wenige Jahre reichen kaum, um Kosten und Rendite aufzuholen.
  • ·Der Vertragswert liegt unter der Garantie. Dann kann ein Übertrag Garantiebestandteile kosten.

Du kannst auch kombinieren: Altvertrag mit Bestandsschutz weiterlaufen lassen und für neue Beiträge prüfen, was Weg ② oder ④ bringt. Denk dabei an die Opt-in-Regel: Sobald du einen neuen Vertrag abschließt, gilt das neue Recht für alle.

Riester-Auszahlphase verschieben?

Manche überlegen, den Beginn der Riester-Auszahlung nach hinten zu schieben, um länger Rendite mitzunehmen. Ob das geht, regelt in erster Linie dein Vertrag. Im alten Recht liegt der früheste Beginn je nach Vertragsjahr bei 60 bzw. 62 Jahren, einen gesetzlichen spätesten Beginn kenne ich für Altverträge nicht sicher (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 AltZertG). Für neue AVD-Verträge sagt das BMF: Auszahlung frühestens mit 65, spätestens mit 70. Mein Rat: Frag deinen Anbieter schriftlich, bis wann du den Beginn verschieben kannst und ob sich dabei Rentenfaktor oder Garantie ändern. Eine verlässliche allgemeine Regel kann ich dir hier nicht geben.

Schritt für Schritt: Checkliste und Anschreiben-Skizze

  1. 1.Standmitteilung holen und die fünf Zahlen notieren (Guthaben, Effektivkosten, Garantie, Rentenfaktor, Vertragsbeginn).
  2. 2.Weg wählen: ①, ②, ③, ④ oder Option ⑤ anfragen. Zulage alt gegen neu im Rechner prüfen. Opt-in-Wirkung auf alle Verträge bedenken.
  3. 3.Neuen Anbieter auswählen (nur bei ③ und ④): Kosten nach Aktionslaufzeit, Variante (Standard, frei, Garantie), Zertifikat, Wohn-Riester-Option. Siehe Anbieter-Monitor und Kosten.
  4. 4.Ab 01.01.2027 neuen Vertrag eröffnen (Altersvorsorgedepot eröffnen).
  5. 5.Übertragungsauftrag beim neuen Anbieter stellen. Der neue Anbieter holt das Kapital ab. Du kündigst nicht selbst mit Auszahlung.
  6. 6.Bestätigung abwarten und die Gutschrift samt Zulagen prüfen.
  7. 7.Zulagenantrag prüfen: Übernimmt der neue Anbieter den Dauerzulagenantrag?

Anschreiben-Skizze an deinen bisherigen Riester-Anbieter (zur Information vor der Entscheidung):

Vertragsnummer: … · Betreff: Fragen zu meinem Riester-Vertrag vor der Reform 2027

Bitte teilen Sie mir schriftlich mit: (1) aktuellen Vertragswert und gefördertes Kapital, (2) Effektivkosten p.a., (3) garantierte Leistung und Rentenfaktor, (4) noch nicht verrechnete Abschlusskosten, (5) Kosten einer Übertragung auf einen anderen Anbieter, (6) frühesten und spätesten Auszahlungsbeginn, (7) ob Sie einen Auszahlungsplan statt Leibrente ab 85 anbieten.

Das ist eine Skizze, kein Rechtstext. Für die Übertragung selbst nutzt du das Formular des neuen Anbieters.

Wohn-Riester: was sich ab 2027/2028 ändert

Laut BMF-FAQ (Abschnitt Eigenheimrenten-Förderung):

  • ·Kein Pflichtbestandteil mehr. Die Entnahme fürs Eigenheim muss ein Anbieter künftig nicht anbieten.
  • ·Restkapital-Pflicht von 3.000 € entfällt.
  • ·Eigenheimbetrag bis 100 % des geförderten Vermögens, auch zur Entschuldung.
  • ·Wohnförderkonto: Besteuerung ab Auszahlungsbeginn über 5 statt in der Regel 20 Jahre.
  • ·Übergang: Entnahmen vor dem 01.01.2028 laufen nach altem Recht.
  • ·Neue Ausnahmen bei Pflege und Scheidung.

Wer Wohn-Riester nutzen will, sollte vor einem Übertrag klären, ob der neue Anbieter die Entnahme anbietet. Sonst verlierst du die Option.

Auszahlung nach dem Wechsel

Auch nach dem Übertrag bleibt das Kapital gebunden. Laut BMF-FAQ beginnt die Auszahlung im AVD frühestens mit 65 und spätestens mit 70, früher, wenn du vorher eine gesetzliche Altersrente bekommst. Du wählst einen Auszahlungsplan bis mindestens 85, eine Leibrente oder eine Kombination. Bis zu 30 % kannst du zu Beginn als Teilkapital entnehmen.

Die Leistungen sind nachgelagert steuerpflichtig. Zu Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen sagt das BMF nur etwas für Pflichtversicherte in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung: Dort fallen keine Beiträge an. Für freiwillig gesetzlich Versicherte, das betrifft viele Selbstständige, ist das offen. Mehr: Auszahlung im Altersvorsorgedepot. Ein Rürup-Vertrag lässt sich laut BMF nicht ins AVD übertragen, siehe Altersvorsorgedepot oder Rürup?.

Typische Fehler beim Riester-Wechsel

  • ·Kündigen statt übertragen. Eine Kündigung mit Auszahlung ist schädliche Verwendung, dann gehen Zulagen und Steuervorteile zurück.
  • ·Nur auf die Zulage schauen. Kosten, Garantien und Rentenfaktor deines Altvertrags zählen genauso.
  • ·Kinder vergessen. Bei kleinen Beiträgen und mehreren Kindern kann das alte System deutlich mehr bringen.
  • ·Die Opt-in-Wirkung übersehen. Ein neuer Vertrag ab 2027 zieht alle Riester-Verträge ins neue Recht.
  • ·Die Quartalsfrist ignorieren. Wer Anfang Oktober kündigt, wartet bis Ende März.
  • ·Zu früh festlegen. Die meisten Anbieter haben noch keine vollständigen Konditionen veröffentlicht. Ohne Kosten kein fairer Vergleich.
  • ·Den Rückweg einplanen. Den gibt es nicht.

Häufige Fragen

Kann ich 2026 noch Riester abschließen?+

Ja, bis 31.12.2026. Ab 2027 sind laut Bundesregierung keine Verträge nach altem Riester-Modell mehr möglich. Sinnvoll ist das vor allem bei geringem Einkommen und mehreren Kindern, und nur, wenn du danach keinen neuen geförderten Vertrag abschließt.

Was ist die 5. Option (Leibrente ab 85 abwählen)?+

Union Investment beschreibt, dass bestehende Riester-Kunden ihren Vertrag behalten und die Leibrente ab 85 abwählen können, entschieden „erst am Ende der Ansparphase“. Laut BMF geht ein Auszahlungsplan statt Verrentung nur im Einvernehmen mit dem Anbieter. Gesetzlich erlaubt § 14 Abs. 7 AltZertG n.F. eine solche einvernehmliche Vertragsänderung. Es ist also kein Anspruch, sondern eine Frage an deinen Anbieter.

Wirkt ein Opt-in auf alle meine Riester-Verträge?+

Ja. Nach § 52 Abs. 50a EStG n.F. wirkt die Erklärung einheitlich für alle Bestandsverträge, ab dem Beitragsjahr, in dem sie dem Anbieter vorliegt. Ein neuer geförderter Vertrag nach dem 31.12.2026 hat dieselbe Wirkung (BGBl. I 2026 Nr. 156, Art. 2).

Wie lange dauert der Übertrag?+

Gesetzlich gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendervierteljahres (AltZertG n.F.). Die Bearbeitung selbst dauert laut Finanztip 6 bis 9 Wochen (Drittquelle). Für Riester-Altverträge gilt dieselbe Frist (§ 1 Abs. 1 Nr. 10 b AltZertG).

Was ist § 7c, die Kostenänderung?+

Erhöht ein Anbieter die Kosten, muss er das vier Monate zum Quartalsende vorher anzeigen. Dann kannst du kostenfrei zu einem anderen Anbieter wechseln (§ 7c und § 1 Abs. 1 AltZertG n.F., BGBl. I 2026 Nr. 156). Details auf Standarddepot.

Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen?+

Nein. Laut BMF-FAQ genießt dein Vertrag Bestandsschutz. Auch für einen Übertrag kündigst du nicht selbst, der neue Anbieter holt das Kapital ab.

Kann ich später zurück in die alte Förderung?+

Nein. Laut BMF-FAQ ist ein Rückwechsel ausgeschlossen. Deshalb vorher rechnen, vor allem mit Kindern und kleinen Beiträgen.

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