Ratgeber · Förderberechtigung

Wer bekommt ab 2027 die Zulage — und wer geht leer aus?

Die Reform erweitert den Kreis der Förderberechtigten erheblich, vor allem um Selbstständige. Andere Gruppen fallen dagegen ausdrücklich heraus, und eine Gruppe muss einen Schritt erledigen, den kaum jemand erwähnt. Diese Seite ordnet es nach Gruppen, mit Quelle.

Die Gruppen im Überblick

Arbeitnehmerförderberechtigt

In versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen — der Regelfall.

Beamte, Richter, Berufssoldatenmit Bedingung

Förderberechtigt, aber nur mit schriftlicher Einwilligung zur Datenübermittlung an die zentrale Stelle (§ 10a EStG).

Selbstständige und Freiberuflerförderberechtigt

Neu ab 2027: Einkünfte nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG und abgegebene Steuererklärung genügen — unabhängig von der Rentenversicherung.

Minijobbermit Bedingung

Nur wer sich NICHT von der Rentenversicherungspflicht hat befreien lassen.

Ehegatten ohne eigene Berechtigungmit Bedingung

Über einen eigenen Vertrag als mittelbar Zulageberechtigte.

Bezieher einer Vollrente wegen Altersnicht berechtigt

Ausdrücklich nicht förderberechtigt.

Beamte: der Schritt, den man nicht vergessen darf

Beamte, Richter und Berufssoldaten sind förderberechtigt — das ist der einfache Teil. Der Haken steckt in § 10a EStG: Sie müssen der zuständigen Stelle, also der Besoldungsstelle, schriftlich zustimmen, dass diese der zentralen Stelle ihre Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis mitteilt und die für das Zulageverfahren erforderlichen Daten übermittelt.

Diese Einwilligung muss spätestens bis zum Ablauf des Beitragsjahres vorliegen. Wer sie vergisst, zahlt ein Jahr lang ein und bekommt trotzdem keine Zulage. Bei der Riester-Rente war genau das eine der häufigsten Fehlerquellen bei Beamten — es gibt keinen Grund anzunehmen, dass es beim Altersvorsorgedepot anders läuft.

Inhaltlich gilt für Beamte dasselbe wie für alle: Die Zulage kommt zusätzlich zur Pension und wird nicht angerechnet. Das Depot ist damit ein Renditebaustein neben der Versorgung, kein Ersatz für sie. Der Steuervorteil ist auch hier auf 1.800 € Eigenbeitrag plus Zulagen begrenzt — er wächst also nicht mit der Besoldungsgruppe.

Selbstständige: die eigentliche Neuerung

Bisher war geförderte Altersvorsorge faktisch an die gesetzliche Rentenversicherung gekoppelt. Ab 2027 gilt: Förderberechtigt sind laut BMF „selbständig Erwerbstätige, die Einkünfte nach § 15 oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes erzielen und eine Steuererklärung abgegeben haben". Ob du rentenversicherungspflichtig bist, spielt keine Rolle mehr.

Das erfasst Gewerbetreibende (§ 15) ebenso wie Freiberufler und selbständig Tätige (§ 18) — also IT-Freelancer, Berater, Kreative, Agenturinhaber, Ärzte, Anwälte. Ausführlich mit Förderstaffel, Rürup-Vergleich und Versorgungswerk steht das im Leitfaden für Selbstständige.

Wer ausdrücklich nicht profitiert

Bezieher einer Vollrente wegen Alters sind laut BMF nicht förderberechtigt. Wer bereits die volle Altersrente bezieht, kann keine neue Zulagenförderung mehr aufbauen — die häufige Frage „lohnt sich das noch mit 60?" hat damit eine harte Grenze: Bis zum Rentenbeginn ja, danach nicht mehr.

Minijobber mit Befreiung von der Rentenversicherungspflicht fallen ebenfalls heraus. Wer im Minijob die Befreiung beantragt hat, ist nicht pflichtversichert und damit nicht unmittelbar förderberechtigt — ein Punkt, der sich mit einem Formular ändern lässt.

Und unabhängig von der formalen Berechtigung: Wer damit rechnet, vor 65 an das Geld zu müssen, sollte es nicht hier anlegen. Eine vorzeitige Entnahme ist förderschädlich — Details auf der Seite zur Auszahlung.

Ehepaare: der zweite Vertrag lohnt oft

Ehegatten von unmittelbar Förderberechtigten können über einen eigenen Vertrag als mittelbar Zulageberechtigte profitieren, ohne selbst zum begünstigten Personenkreis zu gehören. Auch wenn nur eine Person berufstätig ist, kann sich also ein zweiter Vertrag rechnen.

Ein zweiter Grund dafür liegt im Erbfall: Die Übertragung von Altersvorsorgevermögen auf den Vertrag des Ehegatten ist kostenfrei und förderunschädlich — das setzt aber voraus, dass ein solcher Vertrag überhaupt existiert.

Was offen ist

  • ·Studenten werden in der BMF-FAQ nicht ausdrücklich genannt; maßgeblich dürfte die Rentenversicherungspflicht sein.
  • ·Gesellschafter-Geschäftsführer ohne § 15/§ 18-Einkünfte und ohne Rentenversicherungspflicht: nicht ausdrücklich geregelt.
  • ·Wie sich der Sonderausgaben-Höchstbetrag bei mittelbar zulageberechtigten Ehegatten genau zusammensetzt.
  • ·Ob und wie die Einwilligung für Beamte künftig digital erfolgen kann.

Häufige Fragen zur Förderberechtigung

Wer ist beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt?+

Unmittelbar förderberechtigt sind laut BMF Arbeitnehmer in versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen, Beamte, Richter und Berufssoldaten, Minijobber, die sich nicht von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen, sowie — das ist neu ab 2027 — Selbstständige, die Einkünfte nach § 15 oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG erzielen und eine Steuererklärung abgegeben haben. Ehegatten von Förderberechtigten können als mittelbar Zulageberechtigte profitieren.

Ist das Altersvorsorgedepot auch für Beamte?+

Ja. Beamte, Richter und Berufssoldaten gehören zum begünstigten Personenkreis. Wichtig ist ein Schritt, den viele übersehen: Nach § 10a EStG müssen sie der zuständigen Stelle — also ihrer Besoldungsstelle — schriftlich zustimmen, dass diese der zentralen Stelle die Zugehörigkeit zum begünstigten Personenkreis mitteilt und die für das Zulageverfahren erforderlichen Daten übermittelt. Diese Einwilligung muss spätestens bis zum Ablauf des Beitragsjahres vorliegen. Ohne sie fließt keine Zulage, auch wenn eingezahlt wurde.

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Beamte?+

Die Zulage gibt es unabhängig von der Beamtenversorgung obendrauf — sie wird nicht angerechnet. Für Beamte ist das Depot damit ein zusätzlicher, renditeorientierter Baustein neben der Pension, kein Ersatz. Der Steuervorteil ist wie bei allen anderen auf 1.800 Euro Eigenbeitrag plus Zulagen begrenzt, skaliert also nicht mit dem Einkommen. Ob es sich lohnt, hängt vor allem davon ab, ob man den Kapitalmarktanteil der eigenen Vorsorge erhöhen will — und ob man mit der Bindung bis 65 leben kann.

Sind Rentner förderberechtigt?+

Nein. Bezieherinnen und Bezieher einer Vollrente wegen Alters sind laut BMF nicht förderberechtigt. Wer bereits die volle Altersrente bezieht, kann also keine neue Zulagenförderung mehr aufbauen.

Können Minijobber das Altersvorsorgedepot nutzen?+

Ja, sofern sie sich nicht von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen. Genau darauf kommt es an: Wer im Minijob die Befreiung beantragt hat, ist nicht rentenversicherungspflichtig und damit nicht unmittelbar förderberechtigt. Wer die Pflichtbeiträge zahlt, ist es.

Gilt das Altersvorsorgedepot auch für Gesellschafter-Geschäftsführer?+

Es kommt auf die Einkunftsart an. Förderberechtigt sind Selbstständige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG, die eine Steuererklärung abgegeben haben. Ein Gesellschafter-Geschäftsführer, der als Angestellter seiner GmbH Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezieht und rentenversicherungspflichtig ist, fällt über den Arbeitnehmer-Tatbestand hinein. Ist er weder rentenversicherungspflichtig noch mit § 15/§ 18-Einkünften unterwegs, ist die Sache offen — das sollte im Einzelfall steuerlich geprüft werden.

Sind Studenten förderberechtigt?+

Die BMF-FAQ nennt Studenten nicht ausdrücklich. Entscheidend ist auch hier die Rentenversicherungspflicht: Wer neben dem Studium versicherungspflichtig beschäftigt ist, gehört zum begünstigten Personenkreis; wer ausschließlich studiert und keine versicherungspflichtige Beschäftigung ausübt, in der Regel nicht. Wer vor dem 25. Geburtstag abschließt und förderberechtigt ist, bekommt einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus.

Was heißt mittelbar zulageberechtigt?+

Ehegatten von unmittelbar Förderberechtigten können über einen eigenen Vertrag ebenfalls Zulagen erhalten, ohne selbst zum begünstigten Personenkreis zu gehören. Praktisch heißt das: Auch wenn nur eine Person berufstätig und förderberechtigt ist, kann sich für das Paar ein zweiter Vertrag lohnen — auch mit Blick darauf, dass eine Übertragung im Todesfall auf den Vertrag des Ehegatten förderunschädlich möglich ist.

Für wen lohnt sich das Altersvorsorgedepot nicht?+

Für alle, die vor 65 an das Geld müssen — eine vorzeitige Entnahme ist förderschädlich. Für Bezieher einer Vollrente wegen Alters, die ohnehin nicht förderberechtigt sind. Für Menschen, die mehr als 1.800 Euro im Jahr steuerlich wirksam anlegen wollen: Darüber gibt es keine Zulage mehr, die Bindung bleibt aber. Und für alle, denen die eigene Verfügbarkeit über das Kapital wichtiger ist als eine Förderquote von bis zu 50 Prozent auf die ersten 360 Euro.

Bin ich als Selbstständiger automatisch förderberechtigt?+

Ab 2027 ja, wenn du Einkünfte nach § 15 EStG (Gewerbebetrieb) oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG (selbständige Arbeit, insbesondere freiberuflich) erzielst und eine Steuererklärung abgibst. Ob du in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlst oder nicht, spielt dabei keine Rolle mehr — das ist die eigentliche Neuerung der Reform für diese Gruppe.

Weiter im Ratgeber

Zuletzt geprüft: 12. August 2026. Allgemeine Information, keine Anlage- oder Steuerberatung. Quellen: BMF-FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge (Personenkreis, Selbstständige, Vollrentner) und § 10a EStG (begünstigter Personenkreis, Einwilligung zur Datenübermittlung). Das Altersvorsorgedepot startet am 1. Januar 2027; Durchführungsdetails können sich bis dahin noch ändern.