Ratgeber · Start 2027 · geprüft am 05.10.2026
Altersvorsorgedepot eröffnen: was ab 1.1.2027 geht – und was vorher nicht
Stand: 05.10.2026 · Quellen: BZSt-Kurzmeldung vom 01.09.2026, BMF, Bundesregierung, BGBl. I 2026 Nr. 156
Seit Wochen sehe ich Banner mit „Jetzt sichern“, „Starteliste“ und „Early-Bird“. Da liegt die Frage nahe: Kann ich mein Altersvorsorgedepot (AVD) schon jetzt eröffnen? Die kurze Antwort lautet: nein, und zwar nicht nur „praktisch noch nicht“, sondern rechtlich nicht. Auf dieser Seite zeige ich dir, was das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) dazu sagt, wie dein Zeitplan bis zur ersten Zulage aussieht und was du in sieben Schritten vorbereiten kannst, damit du im Januar entspannt startest.
Kurzantwort: kein Vertrag vor dem 1. Januar 2027
Stichtags-Box (Stand 05.10.2026)
- ·Vor dem 01.01.2027 kann niemand einen AVD-Vertrag abschließen. Weder darfst du den Antrag stellen, noch darf der Anbieter ihn annehmen.
- ·Auch kein Vertrag „mit Wirkung zum 1. Januar 2027“. Eine Vordatierung oder Zeitbestimmung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
- ·Anbieter können seit dem 01.09.2026 die Zertifizierung beantragen. Antrag beim BZSt heißt aber noch nicht, dass ein Zertifikat erteilt ist.
- ·Wartelisten, Startelisten und Early-Bird-Registrierungen sind unverbindliche Vormerkungen, kein Abschluss.
Das ist kein Bauchgefühl, sondern die Ansage der Behörde, die die Verträge zertifiziert. Das BZSt schreibt in seiner Kurzmeldung vom 01.09.2026:
„Die Zertifizierung […] kann ab sofort beantragt werden. Der Vertrieb […] darf jedoch nicht vor dem 1. Januar 2027 starten, d. h. es darf vor diesem Zeitpunkt weder der Kunde den Antrag noch das Unternehmen die Annahme […] erklären. Auch ein vorheriger Abschluss eines Vertrages unter einer Zeitbestimmung (z. B. Abschluss eines Vertrages mit Wirkung zum 1. Januar 2027) ist nicht möglich.“
(BZSt, Kurzmeldung „Altersvorsorgereformgesetz“, 01.09.2026, abgerufen 05.10.2026)
Den Grund nennt das BZSt gleich mit: Die Verordnung zu den Produktinformationen und das Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) in der Fassung vom 26.05.2026 treten erst zum 01.01.2027 in Kraft. Vorher gibt es schlicht keine rechtliche Grundlage für einen geförderten Vertrag. Auch BMF und Bundesregierung nennen den 01.01.2027 als Start der neuen Produkte.
Zeitplan: jetzt → 01.01.2027 → Zulage 2027
| Zeitraum | Was passiert | Was du tun kannst |
|---|---|---|
| seit 01.09.2026 | Anbieter beantragen beim BZSt Zertifikate | Anbieterseiten beobachten, Anbieter-Monitor lesen |
| Herbst 2026 | Anbieter veröffentlichen nach und nach Konditionen | Kosten vergleichen, Variante wählen, Riester-Frage klären |
| bis 31.12.2026 | Letzte Chance für einen neuen Riester-Vertrag | nur in Sonderfällen sinnvoll, siehe Riester-Wechsel |
| ab 01.01.2027 | Antrag und Annahme zertifizierter AVD-Verträge möglich | eröffnen, Sparplan oder Einmalzahlung einrichten |
| Beitragsjahr 2027 | Eigenbeiträge sammeln (mind. 120 €, gefördert bis 1.800 €) | bis Jahresende einzahlen |
| ab 2028 | Zulagenantrag für 2027 über den Anbieter, Steuererklärung 2027 | Dauerzulagenantrag erteilt? Günstigerprüfung läuft über die Erklärung |
Eine Frage, die viele umtreibt: Reicht es, wenn ich erst im Dezember 2027 einzahle, um die Zulage für 2027 zu bekommen? Stiftung Warentest und justETF schreiben, dass auch eine Einzahlung im Dezember 2027 für die Zulage 2027 zählt. Das ist eine Drittquelle. Logisch passt es zum Gesetz, denn Grundzulage und Mindesteigenbeitrag beziehen sich auf die Beiträge im Beitragsjahr (§§ 84, 86 EStG n.F.). Einen ausdrücklichen BMF-Satz dazu habe ich aber nicht gefunden. Maßgeblich ist § 88 EStG: Der Anspruch auf die Zulage entsteht „mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Altersvorsorgebeiträge geleistet worden sind“. Plane deshalb mit etwas Puffer vor Jahresende, damit die Gutschrift sicher im richtigen Jahr landet.
Checkliste in 7 Schritten
Diese Schritte kannst du heute schon vorbereiten. Nur Schritt 7 geht erst ab dem 01.01.2027.
- 1.Förderberechtigung prüfen. Bist du unmittelbar förderberechtigt (rentenversicherungspflichtig, Beamtin, oder neu ab 2027 als Selbstständiger mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG und Steuererklärung)? Oder mittelbar über deinen Ehepartner? Details auf Wer ist berechtigt?. Ohne Förderberechtigung kannst du ein AVD trotzdem eröffnen, bekommst aber keine Zulage.
- 2.Variante wählen: Standarddepot, freies Depot oder Garantie. Das Standarddepot hat zwei Fonds, eine gesetzliche Umschichtung vor der Rente und höchstens 1,0 % Effektivkosten. Im freien Depot wählst du selbst, dafür gibt es keinen Kostendeckel. Garantieprodukte sichern 100 % oder 80 % der Beiträge. Was zu dir passt, erkläre ich auf Standarddepot.
- 3.Kosten lesen, inklusive Aktionslaufzeit. Schau nicht nur auf die Null auf der Startseite: Depotgebühr, Order- und Sparplankosten, Fondskosten, Effektivkosten, Spreads. Und vor allem: Bis wann gilt der Startpreis? Scalable nennt zum Beispiel 0 % TER für ausgewählte ETFs bis 31.12.2027. Was danach gilt, steht dort noch nicht. Mehr auf Altersvorsorgedepot-Kosten.
- 4.Monitor und Zertifikat prüfen. Hat der Anbieter seine Konditionen selbst veröffentlicht (Status ① im Anbieter-Monitor)? Ist der konkrete Vertrag zertifiziert (★)? Stand heute ist bei uns ★ = 0 (laut BZSt-Zertifikatsliste, geprüft am 07.10.2026).
- 5.Dauerzulagenantrag vorbereiten. Beim Abschluss kannst du den Anbieter bevollmächtigen, die Zulage jedes Jahr für dich zu beantragen. Das solltest du nutzen. Bist du neu förderberechtigt und hast noch keine Zulagenummer oder Sozialversicherungsnummer, beantragst du die Zulagenummer über deinen Anbieter bei der Zentralen Zulagenstelle (§ 89 Abs. 1 EStG n.F.). Für Kinderzulagen brauchst du die Steuer-ID der Kinder.
- 6.Riester-Entscheidung treffen. Hast du einen Riester-Vertrag, musst du wissen: Schließt du nach dem 31.12.2026 einen neuen geförderten Vertrag ab, gilt für alle deine Bestandsverträge einheitlich das neue Recht (§ 52 Abs. 50a EStG n.F.). Das ist unwiderruflich. Für Geringverdiener mit mehreren Kindern kann das alte Recht günstiger sein. Rechne das vorher im Rechner durch und lies Riester wechseln oder behalten?.
- 7.Ab 01.01.2027 abschließen. Antrag stellen (bei digitalen Anbietern meist online), Identifizierung, Sparplan oder Einmalzahlung einrichten, Produktinformationsblatt (PIB) mit den individuellen Effektivkosten speichern. Gefördert werden höchstens zwei neue Verträge, ab dem dritten Neuvertrag gibt es keine Förderung (§ 82 Abs. 5 EStG n.F.).
Was du am Eröffnungstag bereitlegen solltest
- ·Personalausweis oder Reisepass für die Identifizierung (Video- oder Online-Ident bei digitalen Anbietern)
- ·deine Steuer-ID und, falls vorhanden, Sozialversicherungs- oder Zulagenummer
- ·Steuer-IDs deiner Kinder mit Kindergeldanspruch für die Kinderzulage
- ·bei Riester-Übertrag: die letzte Standmitteilung mit Vertragsnummer, gefördertem Kapital und Zulagen
- ·dein Referenzkonto für Sparplan und Einmalzahlungen
- ·eine Entscheidung zur Aufteilung im Standarddepot (wie viel in den chancenreichen, wie viel in den risikoärmeren Fonds), falls du es nicht beim Vorschlag des Anbieters belassen willst
Speichere nach dem Abschluss das Produktinformationsblatt und die Vertragsbedingungen als PDF. Dort stehen die individuellen Effektivkosten, und genau diese Zahl brauchst du später, wenn der Anbieter Kosten ändern will.
BZSt & Zertifikat: ohne ★ keine Förderung
Gefördert werden nur zertifizierte Altersvorsorgeverträge. Das BZSt prüft dabei, ob der Vertrag die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, also etwa Auszahlungsregeln, Kostendeckel beim Standarddepot, Wechselrechte und Informationspflichten. Das Zertifikat ist kein Qualitätssiegel für Rendite oder Preis-Leistung. Ein zertifizierter Vertrag kann trotzdem teuer sein, vor allem im freien Depot.
Wichtig zur Einordnung der Daten: Dass Anbieter seit dem 01.09.2026 Zertifikate beantragen dürfen, heißt nicht, dass schon welche erteilt sind. Das Gesetz sagt sogar ausdrücklich, dass die Zertifizierung für die neuen Verträge „frühestens zum 1. Januar 2027 erteilt werden“ kann (§ 14 Abs. 7 AltZertG n.F.). In der öffentlichen Liste aller erteilten Zertifikate des BZSt steht noch kein Altersvorsorgedepot (geprüft am 07.10.2026). Deshalb steht im Monitor ★ = 0. Wie du ein Zertifikat prüfst und was darin steht, erkläre ich auf Zertifizierung.
Mein Tipp: Frag beim Abschluss ausdrücklich nach der Zertifizierungsnummer des konkreten Vertrags. Ohne sie würde ich nicht unterschreiben.
Wartelisten & Early-Bird ≠ Abschluss
Mehrere Anbieter lassen dich schon jetzt vormerken. Der Stand im Anbieter-Monitor vom 05.10.2026 (22 beobachtet / 15 Primär / 7 Prüfliste):
| Anbieter | Monitor-Status | Vormerkung | Prämie / Frist |
|---|---|---|---|
| Scalable Capital | ① Konditionen veröffentlicht | Produkt im bestehenden Konto „hinzufügen“ | Gewinnspiel „540 € jährlich“, keine Zusage |
| ING | ② Produkt konkretisiert | Starteliste | 50 € Startbonus: Eintrag bis 30.11.2026, Eröffnung bis 15.02.2027, nur Neukunden |
| comdirect | ② Produkt konkretisiert | Registrierung für Kunden, Newsletter | 50 € Early-Bird für späteren wirksamen Abschluss; Frist 31.12.2026 nur laut Presse (Aktionsbedingungen noch nicht veröffentlicht) |
| DKB | ③ Angebot angekündigt | Newsletter mit Start-Benachrichtigung | keine gefunden |
| Trade Republic | ③ Angebot angekündigt | keine gefunden | keine gefunden |
Was du dir merken solltest:
- ·Eine Vormerkung ist kein Vertrag. Das BZSt schließt jeden Antrag vor dem 01.01.2027 aus. Du bindest dich also nicht, du sicherst dir aber auch keine Förderung.
- ·Eine Prämie ist keine Kondition. 50 € Startbonus gleichen wenige Zehntelprozent höhere Kosten nur kurz aus. Über 20 oder 30 Jahre zählen die Effektivkosten.
- ·Vormerkung bei mehreren Anbietern ist kein Problem. Gefördert werden später höchstens zwei neue Verträge, vorgemerkt sein kannst du überall.
- ·Lies die Teilnahmebedingungen. Bei Prämien steht oft „Neukunde“, „wirksamer Abschluss“ oder eine Mindesteinzahlung im Kleingedruckten.
Muss ich am 2. Januar einzahlen?
Nein. Ich halte den Druck „Sei am ersten Tag dabei“ für Marketing. Drei Gründe:
- 1.Gefördert wird das Beitragsjahr. Ob du im Januar oder im Herbst 2027 einzahlst, ändert an der Grundzulage für 2027 nichts, solange du im Jahr mindestens 120 € und für die volle Zulage 1.800 € einzahlst (§§ 84, 86 EStG n.F.). Stiftung Warentest und justETF bestätigen das für Einzahlungen bis Dezember. Das passt zu § 88 EStG, nach dem der Zulageanspruch mit Ablauf des Beitragsjahres entsteht.
- 2.Am Anfang ist der Markt unübersichtlich. Viele Häuser veröffentlichen ihre Konditionen erst kurz vor oder nach dem Start, und Zertifikate kommen nach und nach. Wer im Februar oder März vergleicht, hat schlicht mehr Daten.
- 3.Ein paar Wochen Rendite sind weniger wert als die richtige Kostenwahl. 0,3 Prozentpunkte weniger Effektivkosten über 30 Jahre bringen mehr als ein früherer Start im Januar.
Ausnahme: Ein Startbonus mit Frist kann einen frühen Abschluss attraktiv machen. Lies dann aber genau, was nach der Aktionslaufzeit gilt.
Selbstständige: Extra-Check
Für uns Solo-Selbstständige und Freiberufler gibt es drei Besonderheiten, die du vor dem Eröffnen auf dem Zettel haben solltest:
- ·Steuererklärung ist Fördervoraussetzung. Du bist über den neuen Tatbestand nur förderberechtigt, wenn du für das Beitragsjahr eine Steuererklärung abgibst. Wer sie schleifen lässt, gefährdet die Zulage.
- ·120 € im Jahr sind die Schwelle. Darunter gibt es keine Grund- und keine Kinderzulage. 10 € im Monat reichen. Die ersten 360 € haben mit 50 % die beste Förderquote.
- ·Schwankendes Einkommen: Gefördert wird die Jahressumme. Im guten Jahr kannst du zum Jahresende per Einmalzahlung auf 1.800 € auffüllen. Achte bei der Anbieterwahl darauf, dass Einmalzahlungen und das Pausieren oder Ändern des Sparplans einfach gehen. Die meisten Anbieter haben ihre Vertragsbedingungen dazu noch nicht veröffentlicht.
- ·Altersgrenze: Der neue Tatbestand gilt laut Gesetz nur, solange du das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet hast (§ 10a Abs. 1 EStG n.F., BGBl. I 2026 Nr. 156).
Die ausführliche Fassung mit Rechenbeispielen und dem Thema Versorgungswerk findest du auf Altersvorsorgedepot für Selbstständige.
Häufige Fragen
Kann ich 2026 schon ein Altersvorsorgedepot abschließen?+
Nein. Laut BZSt darf vor dem 01.01.2027 weder der Kunde den Antrag noch der Anbieter die Annahme erklären. Auch ein Vertrag „mit Wirkung zum 1. Januar 2027“ ist ausgeschlossen. Was es 2026 gibt, sind unverbindliche Vormerkungen.
Ab wann kann ich eröffnen?+
Ab dem 01.01.2027, und zwar einen Vertrag, der vom BZSt zertifiziert ist. Welche Anbieter zum Start bereit sind und welche Konditionen sie selbst veröffentlicht haben, verfolgen wir im Anbieter-Monitor.
Reicht es, wenn ich mich auf eine Warteliste setze?+
Für die Förderung nicht. Eine Warteliste, Starteliste oder Early-Bird-Registrierung ist kein Vertrag. Die Zulage gibt es erst für Beiträge in einen abgeschlossenen, zertifizierten Vertrag ab 2027. Eine Vormerkung kann dir höchstens eine Prämie sichern, wenn du später wirksam abschließt.
Muss ich im Januar 2027 einzahlen?+
Nein. Gefördert werden die Beiträge im Beitragsjahr. Laut Stiftung Warentest und justETF reicht auch eine Einzahlung im Dezember 2027 für die Zulage 2027. Das deckt sich mit § 88 EStG: Der Zulageanspruch entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Beiträge geleistet wurden. Plane etwas Puffer ein, damit das Geld sicher noch im Jahr gutgeschrieben wird.
Wie prüfe ich, ob ein Vertrag zertifiziert ist?+
Frag den Anbieter nach der Zertifizierungsnummer des konkreten Vertrags und gleich sie mit den Angaben des BZSt ab. In der öffentlichen Liste aller erteilten Zertifikate des BZSt steht bisher noch kein Altersvorsorgedepot (geprüft am 07.10.2026). Wie das Verfahren funktioniert, steht auf Zertifizierung.
Was mache ich vorher mit meinem Riester-Vertrag?+
Das ist zeitkritisch. Einen neuen Riester-Vertrag kannst du nur noch bis 31.12.2026 abschließen. Und wenn du 2027 ein AVD eröffnest, gilt für alle deine Riester-Verträge einheitlich das neue Recht. Für wen das gut ist und für wen nicht, steht auf Riester wechseln oder behalten?.
Quellen & Stand
Stand: 05.10.2026. Allgemeine Information, keine Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung. Alle Anbieterangaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die Vertragsunterlagen.
Unabhängigkeit: keine Affiliate-Links, keine Vergütung durch Anbieter (Stand 05.10.2026).
- ·BZSt – Kurzmeldung „Altersvorsorgereformgesetz – Antrag auf Zertifizierung …“ (01.09.2026): https://www.bzst.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2026_Kurzmeldungen/09_September/20260901_altersvorsorgereformgesetz.html (abgerufen 05.10.2026)
- ·BMF – Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (Stand 05.05.2026): https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html (abgerufen 05.10.2026)
- ·Bundesregierung – Private Altersvorsorge reformiert (Q&A): https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/reform-private-altersvorsorge-2400072 (abgerufen 05.10.2026)
- ·BGBl. I 2026 Nr. 156 – §§ 52 Abs. 50a, 82 Abs. 5, 84, 86, 89 EStG n.F.: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/156/regelungstext.pdf (abgerufen 05.10.2026)
- ·Stiftung Warentest / justETF zur Einzahlung im Dezember: Drittquellen, nicht als Primärbeleg verwendet
- ·Anbieterangaben: siehe Quellenliste im Anbieter-Monitor (Prüfdatum 05.10.2026)
Weiter: Anbieter-Monitor · Zertifizierung · Kosten · Standarddepot · Förderung · Rechner · Riester-Wechsel · Frühstartrente · Wer ist berechtigt? · Selbstständige · Aktuelles · Startseite