Ratgeber · Vergleich · geprüft am 05.10.2026

Altersvorsorgedepot oder Rürup? Der ehrliche Vergleich für Selbstständige (2027)

Zuletzt geprüft: 05.10.2026 · Klaus Neher, seit 11 Jahren selbstständig, München · kein Finanzberater

Ab 2027 haben Selbstständige erstmals eine echte Wahl zwischen einem Zulagen-Depot und der Basisrente. Die ehrliche Reihenfolge ist oft klarer, als die Produktwerbung vermuten lässt: zuerst die geförderten 1.800 € im Altersvorsorgedepot, darüber Rürup prüfen, wenn Steuersatz und Wunsch nach lebenslanger Rente dazu passen. Hier bekommst du keinen Entweder-oder-Verkauf, sondern einen Entscheidungsrahmen mit Quellen und nachrechenbaren Euro-Beispielen.

Kurzantwort: Reihenfolge statt Entweder-oder

Erst das Altersvorsorgedepot (AVD) bis 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr, dann Rürup für Beträge darüber, sofern dein Gewinn, dein Steuersatz und dein Wunsch nach einer lebenslangen Rente das tragen. Wer Liquidität braucht, legt das Geld oberhalb von 1.800 € lieber in ein ungefördertes ETF-Depot.

Wichtig: Beide Wege lassen sich parallel nutzen. Der Sonderausgabenabzug fürs AVD kommt laut BMF zusätzlich zum Abzug für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG, also zusätzlich zum Rürup-Rahmen. Einen bestehenden Rürup-Vertrag kannst du aber nicht ins AVD umziehen: „Eine Übertragung von einem Basisrentenvertrag (‚Rürup-Vertrag') zu einem Altersvorsorgevertrag ist nicht vorgesehen“, schreibt das BMF.

Das ist allgemeine Information, keine Anlage- oder Steuerberatung. Die richtige Aufteilung hängt von deinem Gewinn, deiner Steuerlast und deiner Lebensplanung ab.

Warum Selbstständige jetzt überhaupt vergleichen müssen

Bis Ende 2026 war geförderte private Vorsorge für die meisten Selbstständigen praktisch nur über Rürup möglich. Riester stand nur rentenversicherungspflichtigen Selbstständigen offen, etwa Handwerkern oder Künstlern in der KSK. Der typische IT-Freelancer oder Berater mit mehreren Auftraggebern hatte also die Basisrente oder gar keine Förderung.

Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich das. Laut BMF-FAQ sind dann auch „selbständig Erwerbstätige, die Einkünfte nach § 15 (‚Gewerbetreibende') oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Einkommensteuergesetzes erzielen und eine Steuererklärung abgegeben haben“, unmittelbar förderberechtigt. Dasselbe gilt für Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, wenn sie in die Datenübermittlung einwilligen. Selbstständige sind laut Gesetz nur förderberechtigt, solange sie das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 10a Abs. 1 EStG n.F., BGBl. I 2026 Nr. 156) . Wer für welche Gruppe gilt, auch Freiberufler und Freelancer, und wie sich Rürup neben gesetzlicher Rente, ETF und Immobilie einordnet, steht im Leitfaden zum Altersvorsorgedepot für Selbstständige.

Zwei Produkte, zwei Säulen: was Rürup und AVD rechtlich sind

Rechtlich spielen beide in verschiedenen Ligen. Die Basisrente (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG) gehört wie die gesetzliche Rente zur Basisversorgung (1. Schicht) und orientiert sich deshalb auch an deren Regeln: lebenslange Rente, keine Kapitalisierung, gemeinsamer Höchstbetrag mit gesetzlicher Rente und Versorgungswerk. Das Altersvorsorgedepot ist private Zusatzvorsorge (3. Säule) nach § 10a und Abschnitt XI EStG, also der Nachfolger der Riester-Förderung, nur ohne Garantiezwang und mit beitragsproportionalen Zulagen. Fast alle Unterschiede unten folgen aus dieser Einordnung.

Altersvorsorgedepot vs. Rürup: die Vergleichstabelle

MerkmalAltersvorsorgedepotRürup (Basisrente)
Art der FörderungZulage direkt aufs Depot, dazu Sonderausgabenabzug mit GünstigerprüfungReiner Sonderausgabenabzug, keine Zulage
Geförderter RahmenZulagen auf bis zu 1.800 € Eigenbeitrag; Abzug max. 1.800 € + Zulagen (ohne Kinder 2.340 €)2026: bis 30.826 € (Einzelveranlagung) bzw. 61.652 € (Zusammenveranlagung), gemeinsamer Topf mit GRV und Versorgungswerk
Einzahlungsgrenze6.840 € pro Jahr, davon 1.800 € gefördertFaktisch durch Produkt und Höchstbetrag begrenzt
ZulagenGrundzulage bis 540 €, Kinderzulage bis 300 € je Kind, Berufseinsteigerbonus 200 €Keine
AnlageETF/Fonds aus Positivliste; Standarddepot oder freies DepotMeist Versicherungsmantel, teils fondsgebunden
KostendeckelEffektivkosten max. 1,0 % nur im StandarddepotKein gesetzlicher Kostendeckel
BeitragsflexibilitätAnspruch, den Vertrag ruhen zu lassen; ab 120 €/Jahr GrundzulageJe nach Vertrag beitragsfrei stellbar; Kündigung mit Kapitalauszahlung ausgeschlossen
Zugriff vor der RenteNur förderschädlich (Ausnahme Wohneigentum)Nicht möglich
WohneigentumEntnahme für selbst genutzte Immobilie möglich, wenn der Vertrag das anbietetNicht möglich
Frühester Auszahlungsbeginn65, spätestens 70 (früher nur mit vorgezogener gesetzlicher Altersrente) (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 AltZertG n.F.)62 (Verträge ab 2012)
AuszahlungsformLeibrente oder Auszahlungsplan bis mind. 85; bis 30 % Teilkapital zu BeginnNur lebenslange monatliche Leibrente
VererbungVererbbar, Förderung aber zurück, außer bei Übertrag auf AV-Vertrag des EhepartnersNicht vererblich; Hinterbliebenenschutz nur über Zusatzbausteine
Grundsicherung / PfändungGefördertes Vermögen in der Grundsicherung geschützt; Pfändungsschutz nach § 97 EStG (nicht übertragbar); Reichweite im Einzelfall prüfenPfändungsschutz unter den Voraussetzungen von § 851c ZPO
Ideal fürFast alle: die ersten 1.800 € im JahrHoher und stabiler Gewinn, hoher Steuersatz, Wunsch nach garantierter Leibrente

Quellen: BMF-FAQ zur Reform der privaten Altersvorsorge (Stand 05.05.2026); Höchstbetrag 2026 nach § 10 Abs. 3 EStG. Rürup-Kosten unterscheiden sich stark je Produkt. Ich nenne hier bewusst keine Prozentzahlen, weil es keine belastbare Pauschalzahl gibt.

Achse 1: Steuer in der Ansparphase

Rürup: Sonderausgaben bis zum Höchstbetrag

Rürup kennt keine Zulage. Du ziehst die Beiträge als Sonderausgaben ab, seit 2023 zu 100 %. Für 2026 liegt der Höchstbetrag bei 30.826 € für Ledige und 61.652 € bei Zusammenveranlagung. Er leitet sich aus der Beitragsbemessungsgrenze der knappschaftlichen Rentenversicherung (124.800 €) mal 24,7 % ab. Für 2027 gilt der Wert, der sich aus den Sozialversicherungs-Rechengrößen 2027 ergibt. Den reiche ich nach, sobald er feststeht. Manche Vergleichsseiten nennen noch 29.344 €, das war der Wert für 2025.

Der Haken: Dieser Rahmen ist ein gemeinsamer Topf für alle Basisvorsorge-Beiträge. Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zum Versorgungswerk zählen mit und verkleinern den Platz für Rürup. Wer nicht pflichtversichert ist, hat den Rahmen dagegen voll zur Verfügung.

Altersvorsorgedepot: Abzug plus Günstigerprüfung

Beim AVD kannst du bis zu 1.800 € Eigenbeitrag plus deinen Zulageanspruch als Sonderausgaben abziehen, ohne Kinder also bis zu 2.340 €. Du bekommst Zulage und vollen Steuerabzug aber nicht doppelt. Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist. Ist er das, wird die Steuer um den Zulageanspruch erhöht. Die Zulage bleibt im Depot, nur die Differenz kommt als Erstattung aufs Konto (§ 10a Abs. 2 EStG). Die Mechanik erkläre ich ausführlich auf der Seite Altersvorsorgedepot und Steuer und auf der Seite zur Förderung.

Achse 2: Zulagen, der Hebel, den Rürup nicht hat

Die Grundzulage ist beitragsproportional. Für die ersten 360 € Eigenbeitrag gibt es 50 Cent je Euro, für jeden weiteren Euro bis 1.800 € noch 25 Cent. Maximal sind das 540 € im Jahr bei 150 € im Monat. Dazu kommen die Kinderzulage (1 € je Euro Eigenbeitrag, maximal 300 € pro Kind und Jahr) und einmalig der Berufseinsteigerbonus von 200 €, wenn du zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 bist. Voraussetzung für die Grundzulage sind mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr.

Einen Extra-Bonus für niedrige Einkommen gibt es im neuen System nicht. Die alte Riester-Grundzulage von pauschal 175 € wurde abgeschafft, und ein „Geringverdiener-Bonus“ steht nicht im verkündeten Gesetz. 175 € ist nur noch die Obergrenze für mittelbar berechtigte Ehepartner. Kleine Beiträge werden stattdessen über die 50-%-Stufe besonders stark gefördert. Das ist für Selbstständige in einem schwachen Jahr ein echter Vorteil gegenüber Rürup: Die Zulage wirkt auch dann, wenn du kaum Steuern zahlst. Ein Rürup-Beitrag bringt in einem Verlustjahr dagegen praktisch nichts.

Die 1.800-€-Logik: warum das AVD zuerst kommt

Das ist für mich der Kern des ganzen Vergleichs. Er lässt sich ohne erfundene Steuerersparnis zeigen, nur mit der Formel.

Auf die ersten 1.800 € Eigenbeitrag bekommst du im AVD mindestens 30 % Grundzulage (540 €). Ist dein Steuersatz hoch genug, wirkt der Sonderausgabenabzug auf 2.340 € (1.800 € plus 540 € Zulage). Bezogen auf deine 1.800 € Eigenbeitrag sind das das 1,3-Fache deines Grenzsteuersatzes. Die Förderung je eingezahltem Euro ist also der höhere der beiden Werte: 30 % oder 1,3 × Grenzsteuersatz.

Bei Rürup bringt jeder Euro genau deinen Grenzsteuersatz, nicht mehr.

Grenzsteuersatz (Modell, ohne Soli/KiSt)AVD, je Euro auf den ersten 1.800 €Rürup, je Euro
20 %30 % (Zulage)20 %
30 %39 %30 %
42 %54,6 %42 %
45 %58,5 %45 %

Ab etwa 23,1 % Grenzsteuersatz (540 ÷ 2.340) bringt die Günstigerprüfung beim AVD überhaupt etwas über die Zulage hinaus. Darunter bleibt es bei der Zulage, und die ist schon mehr, als Rürup bei diesem Steuersatz bringt. In der Ansparphase liegt das AVD auf den ersten 1.800 € also bei jedem Steuersatz vorn. Mit Kindern verschiebt sich das noch weiter zugunsten des AVD.

Was passiert oberhalb von 1.800 €? Einzahlen darfst du bis 6.840 € im Jahr, aber es gibt keine weitere Zulage und keinen weiteren Sonderausgabenabzug, und die Bindung bis zur Auszahlphase bleibt. Ab hier gilt die Regel: alles darüber in Rürup oder in ein ungefördertes ETF-Depot, je nachdem, wie viel Flexibilität du brauchst.

Drei Modellrechnungen: 30 %, 42 % und 45 % Grenzsteuersatz

Jetzt in Euro. Annahmen: Selbstständig, ledig (Einzelveranlagung), keine Kinder, kein Versorgungswerk, 1.800 € Eigenbeitrag im AVD, Grundzulage 540 €, Abzugsbasis 2.340 €. Gerechnet ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, mit konstantem Grenzsteuersatz auf den gesamten Abzug.

Formel:

  • ·Steuerwert des Abzugs = 2.340 € × Grenzsteuersatz
  • ·Zusätzliche Erstattung aus der Günstigerprüfung = Steuerwert − 540 € Zulage (wenn positiv)
  • ·Förderung gesamt = Zulage + zusätzliche Erstattung = Steuerwert (wenn der Steuerwert über 540 € liegt)
  • ·Förderquote = Förderung gesamt ÷ 1.800 € Eigenbeitrag
GrenzsteuersatzSteuerwert des Abzugs (2.340 €)davon Zulage im DepotZusätzliche Erstattung aufs KontoFörderung gesamtFörderquote auf 1.800 €
30 %702 €540 €162 €702 €39 %
42 %983 €540 €443 €983 €55 %
45 %1.053 €540 €513 €1.053 €58,5 %

Zum Vergleich: Ein Rürup-Beitrag von 10.000 € (innerhalb des Höchstbetrags, kein Versorgungswerk, keine GRV-Pflichtbeiträge) bringt eine Steuerersparnis von 3.000 € bei 30 %, 4.200 € bei 42 % und 4.500 € bei 45 %. Keine Zulage. Das Kapital kommt später nur als Leibrente zurück.

GrenzsteuersatzAVD 1.800 €: Förderungje EuroRürup 10.000 €: Steuerersparnisje Euro
30 %702 €39 %3.000 €30 %
42 %983 €54,6 %4.200 €42 %
45 %1.053 €58,5 %4.500 €45 %

Wer beides nutzt, addiert: Bei 42 % ergeben 1.800 € AVD plus 10.000 € Rürup zusammen 983 € + 4.200 € = 5.183 € Förderung in der Ansparphase, weil der AVD-Abzug zusätzlich zum Rürup-Rahmen läuft.

Und der Soli? Wer so viel verdient, dass Solidaritätszuschlag anfällt, spart Soli nur auf die Erstattung über der Zulage, weil die Zulage für den Soli wieder hinzugerechnet wird (§ 2 Abs. 6 Satz 2 EStG). Bei 1.800 € Eigenbeitrag, 540 € Zulagen und 42 % sind das 443 € × 1,055 ≈ 467 € (voller Soli) bzw. bis ≈ 496 € in der Milderungszone. Scalable Capital rechnet „bis zu 497 €“, also Soli auf den vollen Steuerwert (983 € × 1,055 − 540 €). Das übernehmen wir nicht.

Disclaimer: Das sind Modellrechnungen, keine Prognose und keine Steuerberatung. Dein tatsächlicher Grenzsteuersatz hängt vom zu versteuernden Einkommen ab und kann sich innerhalb des Abzugsbetrags ändern. Die Tabelle zeigt nur die Ansparphase. Im Alter werden beide Produkte nachgelagert besteuert (siehe Achse 5). Deine Zahlen rechnest du am besten im Zulagen- und Nettovorteil-Rechner durch.

Achse 3: Flexibilität bei schwankendem Einkommen

Hier liegt der praktische Unterschied, der Selbstständige am meisten betrifft. Beim AVD zählt die Jahressumme. Ein zertifizierter Altersvorsorgevertrag muss dir laut BMF den Anspruch geben, ihn ruhen zu lassen. In einem schwachen Jahr würde ich aber nicht auf null gehen, sondern auf 30 € im Monat: Die ersten 360 € haben mit 50 % die höchste Förderquote. Unter 120 € im Jahr gibt es allerdings keine Grundzulage. In einem starken Jahr kannst du bis 1.800 € aufstocken, und erst im Dezember wissen, wie viel es wird.

Rürup kann man je nach Vertrag in der Regel beitragsfrei stellen und oft auch mit Zuzahlungen bedienen. Kündigen und sich das Kapital auszahlen lassen geht aber nicht, denn die Ansprüche sind laut Gesetz nicht kapitalisierbar. Das Geld, das einmal drin ist, kommt nur als Rente wieder heraus. Für Selbstständige mit unsicherem Cashflow heißt das: Rürup-Beiträge nur aus Geld, das du sicher nie vor der Rente brauchst.

Achse 4: Auszahlung

Auszahlung beim Altersvorsorgedepot

Laut BMF frühestens mit 65, spätestens mit 70. Früher geht es nur, wenn du schon vorher eine gesetzliche Altersrente oder Beamtenversorgung bekommst (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 AltZertG n.F.) . Du wählst zwischen einer lebenslangen Leibrente und einem Auszahlungsplan, der mindestens bis 85 läuft. Zusätzlich kannst du zu Beginn bis zu 30 % als Einmalbetrag entnehmen, ohne Zweckbindung. Kleinbetragsrenten können abgefunden werden. Details stehen auf der Seite zur Auszahlung.

Auszahlung bei Rürup

Nur eine monatliche, lebenslange Leibrente, frühestens ab 62 (bei Verträgen seit 2012). Keine Kapitalauszahlung, kein Teilbetrag, keine Beleihung. Wer lange lebt, profitiert. Wer früh stirbt oder im Alter Kapital braucht, zum Beispiel für Pflege oder einen Umbau, hat das Nachsehen.

Achse 5: Besteuerung im Alter

Für Rürup gilt derselbe Besteuerungsanteil wie für die gesetzliche Rente. Er hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Laut BMF-Übersicht zur Rentenbesteuerung 2026 liegt er für einen Rentenbeginn 2026 bei 84 % und steigt danach weiter an. Wer heute 40 ist, wird seine Rürup-Rente also nahezu vollständig versteuern.

Beim AVD werden Leistungen aus geförderten Beiträgen, einschließlich Zulagen und Erträgen, voll nach § 22 Nr. 5 EStG nachgelagert besteuert. Leistungen aus nicht geförderten Beiträgen (alles über 1.800 € bis 6.840 €) werden grundsätzlich nur mit dem Ertragsanteil erfasst. In der Ansparphase fallen keine Steuern auf Erträge an. Beide Produkte sind also nicht „steuerfrei“, sondern steuerverschoben. Der Vorteil entsteht, wenn dein Steuersatz im Alter niedriger ist als heute, und durch den Zinseszins auf die gesparte Steuer.

Achse 6: Vererbung, Tod, Ehepartner

AVD: Das Vermögen ist grundsätzlich vererbbar. Die Förderung, also Zulagen und gesondert festgestellte Steuervorteile, muss dann aber zurückgezahlt werden. Ausnahme: Das Kapital wird ohne Abzüge auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehepartners übertragen. Eine Leibrente ist auch beim AVD nicht vererbbar, optional lässt sich eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren vereinbaren. Beim Auszahlungsplan ist der Rest vererbbar, mit derselben Rückzahlungsregel.

Rürup: Die Ansprüche sind laut BMF „nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar“. Absichern lassen sich Hinterbliebene nur über Bausteine, die im Vertrag vereinbart sind, etwa eine Hinterbliebenenrente für Ehepartner oder kindergeldberechtigte Kinder. Was dein konkreter Vertrag erlaubt, steht in den Bedingungen.

Achse 7: Insolvenz, Pfändung und Grundsicherung

Für Selbstständige ist das keine theoretische Frage. Wer ein Unternehmen führt, haftet oft persönlich, und eine Pleite kann auch die private Vorsorge treffen.

Grundsicherung im Alter: Gefördertes AVD-Vermögen ist bei der Grundsicherung laut BMF geschützt, soweit es gefördert wurde. Der ungeförderte Teil nicht. In der Auszahlphase bleibt von Zusatzrenten ein Freibetrag anrechnungsfrei: 100 € plus 30 % des Rests, höchstens 281,50 € (Stand 2025/26). Das gilt aber nur für lebenslange monatliche Leistungen, nicht für langlaufende Auszahlungspläne (§ 82 Abs. 4/5 SGB XII). Wer im Alter mit Grundsicherung rechnen muss, fährt beim AVD deshalb mit der Leibrente meist besser als mit einem langen Auszahlungsplan. Bei Rürup stellt sich die Frage nach der Auszahlungsform nicht, dort gibt es ohnehin nur die Leibrente.

Pfändung und Insolvenz in der Ansparphase: Hier gibt es Schutzvorschriften, deren genaue Reichweite für das neue Altersvorsorgedepot und für Rürup wir noch nicht abschließend geprüft haben. In der Diskussion stehen insbesondere § 97 EStG (Übertragbarkeit geförderten Altersvorsorgevermögens) und § 851c ZPO (Pfändungsschutz bei Altersrenten). § 97 EStG erklärt gefördertes Altersvorsorgevermögen, die geförderten Beiträge und den Zulageanspruch für nicht übertragbar. § 851c ZPO schützt Rentenansprüche aus Verträgen, die bestimmte Bedingungen erfüllen, etwa eine lebenslange Rente ohne Kapitalwahlrecht . Ich formuliere das deshalb bewusst nicht als Vorteil des einen oder anderen Produkts. Wenn Insolvenzschutz für dich ein Entscheidungskriterium ist, lass das von einer Fachanwältin oder einem Steuerberater prüfen.

Achse 8: Krankenversicherung im Alter

Das BMF sagt nur, dass Leistungen aus privaten Riester-Verträgen bei Pflichtversicherten in GKV und sozialer Pflegeversicherung beitragsfrei sind. Für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige gibt es dazu keine ausdrückliche Aussage, und Drittquellen behaupten teils das Gegenteil . Das ist offen, und ich behaupte hier nichts anderes. Bist du privat versichert, spielt die Frage keine Rolle, weil PKV-Beiträge nicht vom Einkommen abhängen.

Achse 9: Kosten

Beim AVD sind die Effektivkosten nur im Standarddepot auf 1,0 % pro Jahr gedeckelt. Freie AVD-Depots und Rürup-Verträge haben keinen gesetzlichen Deckel. Rürup läuft oft über einen Versicherungsmantel mit Abschluss- und Verwaltungskosten. Es gibt auch kostengünstige fondsgebundene Basisrenten, aber eine belastbare Pauschalzahl für „die“ Rürup-Kosten gibt es nicht. Vergleiche deshalb immer die Effektivkosten aus dem Produktinformationsblatt. Welche AVD-Anbieter schon Konditionen veröffentlicht haben, verfolge ich im Anbieter-Monitor.

Sonderfall Versorgungswerk

Für Ärzte, Anwältinnen, Architekten, Steuerberaterinnen und andere Kammerberufe bleibt das Versorgungswerk die Pflicht-Basisversorgung. Daran ändert das AVD nichts. Drei Dinge solltest du trotzdem wissen:

  1. 1.Du bist förderberechtigt, brauchst aber eine Einwilligung. Laut BMF musst du bis zum Ende des Beitragsjahres gegenüber deinem Versorgungswerk schriftlich oder elektronisch einwilligen, dass es deine Zugehörigkeit unter Angabe der Steuer-ID an die Zentrale Zulagenstelle (ZfA) meldet. Ohne diese Einwilligung gibt es keine Zulage.
  2. 2.Versorgungswerk und Rürup teilen sich den Höchstbetrag. Deine Pflichtbeiträge laufen gegen denselben Rahmen von 30.826 € (2026, Ledige). Wer das Versorgungswerk hoch bespart, hat für Rürup oft wenig Luft.
  3. 3.Die AVD-Förderung kommt zusätzlich. Zulage und AVD-Sonderausgabenabzug hängen nicht an diesem Rahmen. Genau deshalb ist das AVD für Versorgungswerk-Mitglieder oft interessanter als ein weiterer Rürup-Vertrag.

Wie viel Anwartschaft du schon hast und ob eine zusätzliche Leibrente überhaupt nötig ist, hängt von deinem Werk ab. Das ist ein Punkt, an dem sich individuelle Beratung lohnt.

Entscheidungshilfe: welches Profil, welche Reihenfolge?

Deine SituationZuerstDanach
Solo-selbstständig, noch keine Vorsorge, schwankendes EinkommenAVD, notfalls nur 30 €/MonatUngefördertes ETF-Depot als Liquiditätspuffer
Kinder mit KindergeldanspruchAVD (Kinderzulage 1:1 bis 300 € je Kind)Je nach Steuersatz Rürup oder ETF
Hoher, stabiler Gewinn, Grenzsteuersatz 42 % oder mehr, Rente gewünschtAVD bis 1.800 €Rürup für größere Beträge
Mittlerer Gewinn, Grenzsteuersatz um 30 %AVD bis 1.800 €Eher ETF ungefördert; Rürup nur, wenn Leibrente ausdrücklich gewünscht
Du brauchst jederzeit Zugriff aufs GeldUngefördertes ETF-DepotAVD nur, wenn die Bindung passt
Unter 25AVD (plus 200 € Berufseinsteigerbonus)ETF ungefördert
Pflichtmitglied im VersorgungswerkVersorgungswerk bleibt die BasisAVD als Zulagen- und Renditebaustein; Rürup oft eng wegen des gemeinsamen Höchstbetrags
Kurz vor der Rente (über 60)Prüfen, ob die Förderberechtigung noch greift (nur bis zum 67. Geburtstag, § 10a Abs. 1 EStG n.F.)Rürup ab 62 auszahlbar, AVD frühestens ab 65

Ich würde für mich selbst genau so vorgehen: erst die 1.800 € sichern, dann jedes Jahr nach dem Steuerbescheid entscheiden, ob mehr in Rürup oder ins freie Depot geht.

Kann ich wechseln oder umschichten?

Rürup → AVD: Nein. Laut BMF ist eine Übertragung von einem Basisrentenvertrag zu einem Altersvorsorgevertrag nicht vorgesehen. Was du tun kannst: den Rürup-Vertrag beitragsfrei stellen (wenn die Bedingungen das erlauben) und neue Beiträge ins AVD lenken. Kündige keinen Rürup-Vertrag vorschnell. Eine Kapitalauszahlung ist ohnehin ausgeschlossen, und bei einer Beitragsfreistellung können je nach Vertrag Kosten weiterlaufen.

Riester → AVD: Das geht, ohne die Förderung zurückzuzahlen. Details stehen im Ratgeber Riester wechseln.

AVD → anderer AVD-Anbieter: Ab fünf Jahren nach Abschluss muss der abgebende Anbieter kostenfrei übertragen. Der annehmende darf höchstens 150 € verlangen.

Typische Fehler

  • ·Rürup und AVD als Entweder-oder verkaufen lassen. Meist ist die Reihenfolge die bessere Frage.
  • ·Weit über 1.800 € ins AVD zahlen und mehr Zulage erwarten. Darüber gibt es keine, das Geld ist aber trotzdem gebunden.
  • ·In schwachen Jahren auf null gehen statt auf 30 € im Monat. Die ersten 360 € haben die beste Förderquote.
  • ·Den gemeinsamen Höchstbetrag mit dem Versorgungswerk vergessen, bevor man einen großen Rürup-Vertrag abschließt.
  • ·Die Versorgungswerk-Einwilligung verpassen. Ohne sie fließt keine Zulage.
  • ·Mit dem Höchstbetrag 2025 rechnen. 2026 sind es 30.826 €, nicht 29.344 €.
  • ·Sich festlegen, bevor die Konditionen da sind. Verträge gibt es ohnehin erst ab dem 1. Januar 2027.

Häufige Fragen

Altersvorsorgedepot oder Rürup: was ist besser für Selbstständige?+

Es gibt keinen Universal-Sieger. Auf die ersten 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr bringt das Altersvorsorgedepot in der Ansparphase bei jedem Steuersatz mehr Förderung je Euro als Rürup, weil die Zulage dazukommt. Bei 42 % Grenzsteuersatz sind das im Modell 983 € Förderung auf 1.800 € (55 %), bei Rürup 42 %. Rürup spielt seine Stärke erst bei größeren Beträgen, hohem Grenzsteuersatz und dem Wunsch nach einer garantierten Leibrente aus.

Kann ich meinen Rürup-Vertrag ins Altersvorsorgedepot übertragen?+

Nein. Das BMF schreibt ausdrücklich: „Eine Übertragung von einem Basisrentenvertrag (‚Rürup-Vertrag') zu einem Altersvorsorgevertrag ist nicht vorgesehen.“ Du kannst den Rürup-Vertrag aber je nach Bedingungen beitragsfrei stellen und neue Beiträge ins AVD lenken.

Kann ich Altersvorsorgedepot und Rürup gleichzeitig nutzen?+

Ja. Es sind zwei getrennte Förderwege. Der Sonderausgabenabzug fürs AVD kommt laut BMF zusätzlich zum Abzug für Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG, unter den Rürup fällt.

Ab welchem Steuersatz lohnt Rürup zusätzlich?+

Eine gesetzliche Grenze gibt es nicht. Je Euro bringt Rürup genau deinen Grenzsteuersatz. Bei hohem und stabilem Steuersatz und wenn du eine lebenslange Rente willst, kann Rürup oberhalb der 1.800 € im AVD sinnvoll sein. Bei mittlerem Steuersatz ist ein ungefördertes ETF-Depot wegen der Flexibilität oft die ehrlichere Alternative.

Ich bin im Versorgungswerk: brauche ich noch Rürup oder das AVD?+

Das Versorgungswerk bleibt deine Basis. Das AVD kann zusätzlich interessant sein, weil die Zulage nicht am Rürup-Höchstbetrag hängt. Dafür musst du bis Ende des Beitragsjahres gegenüber dem Versorgungswerk in die Datenübermittlung an die ZfA einwilligen. Rürup teilt sich dagegen den Höchstbetrag mit deinen Versorgungswerk-Beiträgen.

Was passiert mit Rürup bzw. AVD, wenn ich sterbe?+

Rürup: kein Kapitalnachlass, nur vertraglich vereinbarte Hinterbliebenenleistungen. AVD: vererbbar, die Förderung muss aber zurück, außer bei Übertragung auf einen Vertrag des überlebenden Ehepartners. Eine Leibrente ist auch beim AVD nicht vererbbar, eine Rentengarantiezeit ist optional.

Ist das Altersvorsorgedepot pfändungssicher?+

Gefördertes AVD-Vermögen ist in der Grundsicherung geschützt. Nach § 97 EStG sind das geförderte Altersvorsorgevermögen, die geförderten Beiträge und der Zulageanspruch nicht übertragbar. Wie weit das im Einzelfall vor Pfändung oder in der Insolvenz schützt, hängt vom Vertrag und von der Rechtsprechung ab. Ich verkaufe das deshalb nicht als Vorteil.

Wie rechne ich meine Zulage und den Steuervorteil?+

Im Zulagen- und Nettovorteil-Rechner. Dort gibst du Beitrag, Kinder und Steuersatz ein und siehst Zulage und mögliche Erstattung aus der Günstigerprüfung.

Ehrlich gesagt: was noch offen ist

  • ·Der Rürup-Höchstbetrag für 2027 hängt an den Sozialversicherungs-Rechengrößen 2027.
  • ·Die Altersgrenze für die Förderberechtigung Selbstständiger („noch nicht 67“) steht in § 10a Abs. 1 EStG n.F.. Für ältere Selbstständige ist das AVD deshalb nur noch kurz förderfähig.
  • ·Pfändungs- und Insolvenzschutz in der Ansparphase für AVD und Rürup hängt vom Einzelfall ab (§ 97 EStG, § 851c ZPO).
  • ·Ob auf AVD-Auszahlungen für freiwillig gesetzlich versicherte Selbstständige Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen, ist nicht ausdrücklich geregelt.
  • ·Konkrete Konditionen der AVD-Anbieter sind erst teilweise veröffentlicht, zertifiziert ist noch kein Produkt.

Ich bin kein Finanz-, Steuer- oder Anlageberater, sondern selbst Solo-Selbstständiger, der diese Recherche für die eigene Vorsorge macht. Die finale Entscheidung triffst du. Im Zweifel hilft eine unabhängige Beratung, zum Beispiel bei der Deutschen Rentenversicherung, einer Verbraucherzentrale oder einem Steuerberater.

Weiter: Förderung berechnen · AVD für Selbstständige · Alle Zulagen im Detail · Anbieter-Monitor

Quellen und Stand

Alle Quellen abgerufen am 05.10.2026.

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