Ratgeber · Zertifizierung · geprüft am 05.10.2026
Altersvorsorgedepot-Zertifizierung: was das BZSt prüft — und warum ★ bei uns noch 0 steht
In unserem Anbieter-Monitor steht ganz unten eine Zeile, die oft übersehen wird: ★ zertifiziert (BZSt): 0. Von 22 beobachteten Anbietern – 15 Primär-Anbieter (①–③) mit Primärquellen-Prüfung, 7 auf der Prüfliste mit Status ④ – hat nach unserem Stand noch keiner ein öffentlich nachweisbares Zertifikat. Diese Seite erklärt, was die Zertifizierung bedeutet, warum sie für deine Förderung entscheidend ist und wie wir den Zähler führen.
Kurzantwort
- ·Ohne Zertifikat keine Förderung. Zulagen und Sonderausgabenabzug gibt es nur für zertifizierte Altersvorsorgeverträge (§ 82 Abs. 1 EStG: gefördert werden nur Beiträge zu einem „nach § 5 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes zertifizierten“ Vertrag).
- ·Zuständig ist das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
- ·Ab 01.01.2027 werden Verträge laut BMF unter Vorbehalt des Widerrufs zertifiziert, damit der Markt schnell starten kann.
- ·Das BZSt prüft nicht die wirtschaftliche Tragfähigkeit und nicht, ob ein Produkt gut oder günstig ist.
- ·In der öffentlichen Liste aller erteilten Zertifikate des BZSt steht noch kein Altersvorsorgedepot (geprüft am 07.10.2026). Darum steht unser Zähler bei ★ = 0.
Was AltZertG / Zertifizierung rechtlich bedeutet
Die Zertifizierung ist im Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) geregelt. Das Gesetz kennt man aus der Riester-Zeit: Auch dort durfte nur ein zertifizierter Vertrag gefördert werden. Mit dem Altersvorsorgereformgesetz (BGBl. I 2026 Nr. 156) wurde das AltZertG für die neuen Produkte angepasst, darunter das Standarddepot nach § 1 Abs. 1c AltZertG.
Laut BMF-FAQ gilt für die neuen Verträge:
- ·Zertifizierungsstelle ist das Bundeszentralamt für Steuern.
- ·Ab dem 01.01.2027 erfolgt die Zertifizierung unter dem Vorbehalt des Widerrufs. Der Gesetzgeber will damit erreichen, dass Anbieter zum Start ihre Produkte anbieten können, ohne auf eine vollständige Vorabprüfung zu warten.
- ·Die Zertifizierung bescheinigt, dass der Vertrag die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Geprüft wird nicht, ob das Produkt wirtschaftlich tragfähig ist.
Die Rechtsgrundlage für den Widerrufsvorbehalt ist nach unserem Stand § 5 AltZertG in der neuen Fassung (§ 5 Abs. 1 AltZertG; Übergangsregel für Anträge bis Ende 2028 in § 14 AltZertG n.F., BGBl. I 2026 Nr. 156).
Was „unter Vorbehalt des Widerrufs“ für dich heißt: Ein Zertifikat kann nachträglich widerrufen werden, wenn sich bei der Prüfung zeigt, dass der Vertrag die Anforderungen nicht erfüllt. Was in einem solchen Fall mit bereits gezahlten Zulagen und deinem Vertrag passiert, haben wir in den Primärquellen noch nicht im Detail gefunden. Wir ergänzen das, sobald es belegt ist.
Was sich gegenüber Riester ändert – und was bleibt. Gleich bleibt das Prinzip: kein Zertifikat, keine Förderung. Neu ist der Zeitpunkt der Prüfung. Statt einer vollständigen Vorabprüfung vor dem Vertrieb setzt der Gesetzgeber zum Start auf eine Zertifizierung unter Widerrufsvorbehalt. Für dich als Sparer bedeutet das: Ein Zertifikat im Januar 2027 ist eine gute, aber noch keine endgültige Nachricht. Deshalb dokumentieren wir auf dieser Seite nicht nur neue Sterne, sondern auch jeden möglichen Widerruf.
Was zertifiziert wird — und was nicht
Das ist der wichtigste Punkt auf dieser Seite, weil Marketing und Vergleichsportale ihn gern verwischen.
| Das Zertifikat sagt … | Das Zertifikat sagt nicht … |
|---|---|
| Der Vertrag erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an einen geförderten Altersvorsorgevertrag. | … dass das Produkt günstig ist. |
| Beiträge können gefördert werden (Zulage, Sonderausgabenabzug). | … dass die Rendite gut ist. |
| Beim Standarddepot sind die gesetzlichen Vorgaben (zwei Fonds, Umschichtung, Kostendeckel) Vertragsbestandteil. | … dass der Anbieter wirtschaftlich solide ist. |
| … dass der Service, die App oder der Zulagenservice gut funktionieren. | |
| … welche Note das Produkt verdient. |
Ein Zertifikat ist also eine Zulassung zur Förderung, kein Qualitätssiegel. Zwei zertifizierte Verträge können sich bei den Kosten erheblich unterscheiden, vor allem im freien Depot, für das es keinen gesetzlichen Kostendeckel gibt. Was du bei Kosten beachten musst: Altersvorsorgedepot-Kosten.
Unser ★-Zähler: Methodik
Der Stern ist bei uns kein Bewertungsstern, sondern ein Kennzeichen. Er bedeutet nur: Für diesen Vertrag gibt es ein öffentlich nachweisbares BZSt-Zertifikat.
Unsere Regeln:
- 1.★ nur mit öffentlichem Nachweis. Wir vergeben den Stern, wenn wir ein Zertifikat des BZSt öffentlich belegen können – über eine Veröffentlichung des BZSt oder ein vom Anbieter veröffentlichtes Zertifikat mit Zertifizierungsnummer (das BZSt führt dafür eine Liste aller erteilten Zertifikate mit sechsstelliger Zertifizierungsnummer und Datum „wirksam ab“; verbindlich ist die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt nach § 10 AltZertG).
- 2.Quelle + Abrufdatum. Jeder Stern steht mit Link und Datum im Änderungsprotokoll unten.
- 3.Keine Sterne für Ankündigungen. „Wir haben die Zertifizierung beantragt“ reicht nicht. Auch nicht, wenn es in der Presse steht.
- 4.Sync mit dem Monitor. Der Zähler auf dieser Seite und im Anbieter-Monitor ist immer derselbe. Ändert er sich, ändern wir beide Seiten am selben Tag.
- 5.Unabhängig vom Status ①–⑤. Der Stern kann zu jeder Stufe dazukommen. Ein Anbieter mit veröffentlichter Preisliste (①) hat nicht automatisch einen Stern.
- 6.Widerruf wird dokumentiert. Wird ein Zertifikat widerrufen, entfernen wir den Stern und vermerken das mit Datum.
Warum wir keine Noten vergeben: Weil es noch nichts zu benoten gibt. Ohne Zertifikat gibt es keine verbindlichen Konditionen, ohne verbindliche Konditionen wäre jede Note geraten. Viele Vergleichsportale vergeben heute schon Noten mit Kommastelle. Wir halten das für irreführend. Mehr zu unserer Arbeitsweise unter Über mich.
So läuft ein Prüflauf
Vor jedem Update dieser Seite und des Monitors gehen wir dieselben Schritte durch:
- 1.BZSt prüfen: Die Liste aller erteilten Zertifikate laden (CSV oder XLSX) und nach Anbieter und Produktname filtern; neue Verträge erkennt man am Datum „wirksam ab“.
- 2.Anbieterseiten prüfen: Produktseite, Vertragsunterlagen, Pressebereich der Primär-Anbieter (siehe Monitor). Nennt jemand ein Zertifikat mit Nummer und Datum?
- 3.Prüfliste abarbeiten: Die 7 Häuser mit Status ④ bekommen eine Primärquelle oder rutschen auf ⑤.
- 4.Gegencheck: Ein Stern wird erst gesetzt, wenn Quelle, Vertragsname und Datum zusammenpassen.
- 5.Protokoll: Eintrag unten mit Datum, Quelle und Abrufdatum, am selben Tag im Monitor.
Das Prüfintervall liegt bei mindestens vier Wochen, ab dem Marktstart im Januar 2027 deutlich häufiger. Die nächste Monitor-Prüfung ist spätestens für den 02.11.2026 geplant.
Aktueller Stand
Stand 05.10.2026 :
| Anbieter | Monitor-Status | Zertifikat öffentlich nachgewiesen? | ★ |
|---|---|---|---|
| Scalable Capital | ① Konditionen veröffentlicht | nein | – |
| ING | ② Produkt konkretisiert | nein | – |
| comdirect | ② Produkt konkretisiert | nein | – |
| DKB | ③ Angebot angekündigt | nein | – |
| Trade Republic | ③ Angebot angekündigt | nein | – |
| Deutsche Bank | ① Konditionen veröffentlicht | nein | – |
| DWS | ① Konditionen veröffentlicht | nein | – |
| Sparkassen / Deka | ① Konditionen veröffentlicht | nein | – |
| Postbank | ③ Angebot angekündigt | nein | – |
| Union Investment | ② Produkt konkretisiert | nein | – |
| Allianz | ② Produkt konkretisiert | nein | – |
| Consorsbank | ② Produkt konkretisiert | nein | – |
| flatex | ① Konditionen veröffentlicht | nein | – |
| Smartbroker+ | ① Konditionen veröffentlicht | nein | – |
| quirion | ① Konditionen veröffentlicht | nein | – |
| 7 Häuser der Prüfliste | ④ nur Drittquellen | Kein Nachweis | – |
| Summe | 22 beobachtet / 15 Primär / 7 Prüfliste | ★ = 0 |
Bei Trade Republic berichten Drittquellen von einer beantragten BZSt-Zertifizierung. Eine eigene Aussage von Trade Republic dazu haben wir nicht gefunden. Selbst wenn sie vorläge: Ein Antrag ist kein Zertifikat. Darum kein Stern.
Detailseiten: Scalable Capital · ING · comdirect · DKB · Trade Republic
Warum Anbieter trotzdem schon Seiten und Wartelisten haben
Wenn noch nichts zertifiziert ist – warum kann ich mich dann schon bei Scalable, ING, DKB oder comdirect vormerken?
Weil Marketing und Abschlussfähigkeit zwei verschiedene Dinge sind. Anbieter dürfen ihre Produkte ab dem 01.01.2027 vertreiben. Vorher sammeln sie Interessenten: Scalable lässt dich das Produkt dem Konto „hinzufügen“, die ING führt eine Starteliste, die DKB einen Newsletter, comdirect eine Registrierung. Das ist alles unverbindlich. Einen geförderten Vertrag schließt du frühestens ab 2027 ab, und gefördert wird er nur mit Zertifikat.
Prämien wie ein Startbonus oder ein Gewinnspiel sind Vertriebsaktionen und haben mit der Zertifizierung nichts zu tun. Mehr dazu im Anbieter-Monitor unter „Aktionen & Boni“.
Den gesamten Zeitplan – Gesetz, Start, Frühstartrente – findest du unter Aktuelles & Zeitplan.
Für Selbstständige: nicht zu früh festlegen
Ich werde mich als Selbstständiger nicht im Dezember auf einen Anbieter festlegen, nur weil die Warteliste offen ist. Die Förderung gilt für das ganze Beitragsjahr, und ein Abschluss im Januar oder Februar 2027 kostet mich keine Zulage, solange ich bis Jahresende auf meine Beiträge komme (§ 88 EStG: Der Zulageanspruch entsteht mit Ablauf des Beitragsjahres). Ich warte deshalb auf zwei Dinge: ein sichtbares Zertifikat und veröffentlichte Effektivkosten.
Produktinformationen an Dritte
Ein Punkt der Reform, der für faire Vergleiche wichtig wird: Laut BMF müssen Anbieter künftig standardisierte Produktinformationen bereitstellen, die auch Dritten zur Verfügung stehen sollen – etwa Vergleichsplattformen. Ziel ist, dass Kosten und Eigenschaften verschiedener Verträge auf derselben Grundlage vergleichbar werden.
Für uns heißt das: Sobald diese Informationen verfügbar sind, nutzen wir sie als Primärquelle im Monitor – vor allem die Effektivkosten. Wann und in welcher Form die Daten bereitstehen, ist zum Prüfdatum offen.
Was du vor dem Abschluss prüfen solltest
Ab 2027 gehe ich vor jedem Abschluss diese Liste durch:
- 1.Zertifikat sichtbar? Nennt der Anbieter das BZSt-Zertifikat für genau diesen Vertrag? Ohne Zertifikat keine Förderung.
- 2.Effektivkosten? Steht eine Effektivkostenquote in den Unterlagen – für das Standarddepot und für das freie Depot?
- 3.Variante? Standarddepot (max. 1,0 % Effektivkosten, zwei Fonds, automatische Umschichtung) oder freies Depot (eigene Auswahl, kein gesetzlicher Deckel)?
- 4.Zulagenservice? Übernimmt der Anbieter den Zulagenantrag, gibt es einen Dauerzulagenantrag, wie werden Kinderzulagen erfasst? Details auf Förderung.
- 5.Riester-Übertrag? Wenn du einen alten Vertrag hast: Nimmt der Anbieter Übertragungen an? Laut BMF muss der abgebende Anbieter nach fünf Jahren kostenfrei übertragen, der annehmende darf höchstens 150 € verlangen. Mehr unter Riester-Wechsel.
- 6.Wohneigentum-Option? Sieht der Vertrag die förderunschädliche Entnahme für eine selbst genutzte Immobilie vor?
- 7.Bedingungen nach der Aktion? Was kostet der Vertrag, wenn Startboni und Null-Prozent-Aktionen ausgelaufen sind?
Häufige Fragen
Ist schon ein Altersvorsorgedepot zertifiziert?+
Nach unserem Stand vom 05.10.2026 nein. Ein öffentlich nachgewiesenes BZSt-Zertifikat haben wir für keinen der 22 beobachteten Anbieter gefunden. In der Liste aller erteilten Zertifikate des BZSt (abgerufen am 05.10.2026) steht noch kein Altersvorsorgedepot; der jüngste Eintrag ist eine Basisrente, wirksam ab 14.04.2026. Unser Zähler steht bei ★ = 0 (erneut geprüft am 07.10.2026: weiterhin kein Altersvorsorgedepot in der Liste).
Was prüft das BZSt – und was nicht?+
Das BZSt prüft, ob ein Vertrag die gesetzlichen Anforderungen an einen geförderten Altersvorsorgevertrag erfüllt. Laut BMF wird nicht geprüft, ob das Produkt wirtschaftlich tragfähig ist. Auch Rendite, Kosten im freien Depot oder Servicequalität sind nicht Gegenstand der Zertifizierung.
Kann ich 2026 schon einen geförderten Vertrag abschließen?+
Nein. Anbieter dürfen Altersvorsorgedepots ab dem 01.01.2027 vertreiben. Vormerklisten und Registrierungen gibt es schon, sie sind unverbindlich. Gefördert wird nur ein zertifizierter Vertrag.
Reicht die Ankündigung eines Anbieters?+
Für die Förderung nicht. Eine Ankündigung, eine Warteliste oder ein beantragtes Zertifikat ersetzen kein erteiltes Zertifikat. Bei uns gibt es dafür auch keinen Stern.
Wo sehe ich neue Zertifikate?+
Auf dieser Seite im Änderungsprotokoll unten und im Anbieter-Monitor. Das BZSt veröffentlicht eine Liste aller erteilten Zertifikate (PDF, XLSX, CSV) auf bzst.de unter Unternehmen › Rente und Vorsorge › Zertifizierung Altersvorsorgeprodukte › Liste der Zertifikate. Verbindlich ist laut BZSt die Veröffentlichung im Bundessteuerblatt nach § 10 AltZertG.
Änderungsprotokoll ★
Jede Erst-Zertifizierung, jeder Widerruf und jede Änderung der Methodik kommt mit Datum hierher. Neueste Einträge oben.
| Datum | Anbieter / Vertrag | Änderung | Quelle |
|---|---|---|---|
| 05.10.2026 | alle 22 | BZSt-Liste aller erteilten Zertifikate (CSV) abgeglichen: kein Altersvorsorgedepot-Zertifikat, jüngster Eintrag eine Basisrente, wirksam ab 14.04.2026. ★ = 0. | bzst.de |
Methodik-Notiz 05.10.2026: Seite angelegt, Zähler mit Anbieter-Monitor synchronisiert.
Quellen & Stand
Alle Quellen abgerufen am 05.10.2026.
- ·BMF-FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (Stand 05.05.2026) – Zertifizierung durch das BZSt, Vorbehalt des Widerrufs ab 01.01.2027, keine Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit, standardisierte Produktinformationen, Wechselregeln: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html
- ·Altersvorsorgereformgesetz, BGBl. I 2026 Nr. 156: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/156/regelungstext.pdf
- ·Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG): https://www.gesetze-im-internet.de/altzertg/ (Änderungen ab 2027: BGBl. I 2026 Nr. 156)
- ·Bundeszentralamt für Steuern: https://www.bzst.de (Liste der erteilten Zertifikate)
- ·Anbieterquellen: siehe Anbieter-Monitor
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