Ratgeber · Förderung · geprüft am 05.10.2026
Altersvorsorgedepot-Förderung 2027: Zulagen, Steuervorteil und Günstigerprüfung, mit Beispielen
Zuletzt geprüft: 05.10.2026 · Klaus Neher, seit 11 Jahren selbstständig, München · kein Finanzberater
Der Staat zahlt beim Altersvorsorgedepot nicht pauschal „bis zu 540 €“. Die Zulage ist gestaffelt nach deinem Eigenbeitrag, dazu kommen eine Kinderzulage, ein einmaliger Bonus für junge Sparer und ein Steuervorteil über die Günstigerprüfung. Hier erkläre ich die Mechanik quellenbasiert, mit Euro-Tabellen für Selbstständige und ohne die übliche Verwechslung mit den 6.840 €. Deine persönliche Kombination siehst du im Rechner.
Die Förderung in 30 Sekunden
| Baustein | Höhe | Bedingung |
|---|---|---|
| Grundzulage | 50 Cent je Euro bis 360 €, danach 25 Cent je Euro bis 1.800 €, max. 540 €/Jahr | unmittelbar förderberechtigt, mind. 120 € Eigenbeitrag im Jahr |
| Kinderzulage | 1 € je Euro Eigenbeitrag, max. 300 € je Kind und Jahr | Kindergeldanspruch; ein Elternteil erhält sie |
| Berufseinsteigerbonus | 200 € einmalig | zu Beginn des Beitragsjahres noch nicht 25 |
| Mittelbar berechtigte Ehepartner | Grundzulage max. 175 € | eigener Vertrag, mind. 120 € im Jahr |
| Sonderausgabenabzug | max. 1.800 € + Zulagen (ohne Kinder 2.340 €) | Günstigerprüfung durch das Finanzamt |
| Einzahlungsgrenze | 6.840 €/Jahr, davon 1.800 € gefördert | Zulage steigt oberhalb von 1.800 € nicht |
Einen „Geringverdiener-Bonus“ gibt es nicht, auch wenn er an vielen Stellen im Netz steht (siehe unten). Die Verträge starten am 1. Januar 2027. Grundlage ist das Altersvorsorgereformgesetz (Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026, BGBl. I 2026 Nr. 156), zusammengefasst in der BMF-FAQ zur Reform (Stand 05.05.2026).
Grundzulage: so rechnet die Staffel
Das BMF beschreibt es so: Bis zu einem jährlichen Eigenbeitrag von 360 € gibt es „für jeden gesparten Euro vom Staat 50 Cent als Grundzulage“, für die weiteren 1.440 € (also von 361 € bis 1.800 €) 25 Cent je Euro. Als Formel:
Grundzulage = 0,5 × min(Beitrag; 360 €) + 0,25 × (min(Beitrag; 1.800 €) − 360 €), sobald du mindestens 120 € einzahlst.
Beitragsbeispiele: was bringt welcher Monatsbeitrag?
| Monat | Eigenbeitrag/Jahr | Grundzulage | Förderquote (nur Grundzulage) |
|---|---|---|---|
| 10 € | 120 € | 60 € | 50 % |
| 25 € | 300 € | 150 € | 50 % |
| 30 € | 360 € | 180 € | 50 % |
| 50 € | 600 € | 240 € | 40 % |
| 100 € | 1.200 € | 390 € | 32,5 % |
| 150 € | 1.800 € | 540 € | 30 % |
| 200 € | 2.400 € | 540 € (Deckel) | 22,5 % |
| 570 € | 6.840 € | 540 € (Deckel) | 7,9 % |
Unter 120 € im Jahr gibt es keine Grundzulage. Laut BMF ist die Zahlung von mindestens 120 € Voraussetzung. Ab dieser Schwelle wächst die Zulage proportional mit. Einen einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrag wie bei Riester gibt es nicht mehr.
Warum die ersten 360 € die beste Quote haben
Auf die ersten 30 € im Monat gibt der Staat 50 %, auf alles darüber bis 150 € nur noch 25 %. Für Selbstständige mit schwankendem Einkommen heißt das: In einem schwachen Jahr würde ich nicht auf null gehen, sondern auf 30 € im Monat. Damit sicherst du dir den am stärksten geförderten Teil, ohne die Liquidität zu strapazieren.
Kinderzulage: 1:1 bis 300 € je Kind
Für jedes Kind bekommt ein zulageberechtigter Elternteil 1 € Kinderzulage für jeden gesparten Euro, bis zu einem Eigenbeitrag von 300 €. Der Höchstbetrag von 300 € pro Kind ist also schon bei 300 € Eigenbeitrag im Jahr (25 € im Monat) erreicht, unabhängig vom Geburtsjahr. Die alte Riester-Unterscheidung (185 € für Kinder, die vor 2008 geboren wurden) entfällt. Voraussetzung ist, dass für das Kind Kindergeld festgesetzt ist. Bei verheirateten, nicht dauernd getrennt lebenden Eltern bekommt die Zulage der Elternteil, für den das Kindergeld festgesetzt ist. Geben beide Eltern übereinstimmend eine Erklärung gegenüber dem Anbieter ab, geht sie an den anderen Elternteil (§ 85 Abs. 2 EStG n.F., BGBl. I 2026 Nr. 156) .
Das hebt die Förderquote stark. Mit 25 € im Monat und einem Kind kommen 150 € Grundzulage und 300 € Kinderzulage zusammen, also 450 € Förderung auf 300 € Eigenbeitrag.
| Eigenbeitrag/Jahr | Kinder | Grundzulage | Kinderzulage | Zulagen gesamt | Quote |
|---|---|---|---|---|---|
| 1.800 € | 0 | 540 € | 0 € | 540 € | 30 % |
| 1.800 € | 1 | 540 € | 300 € | 840 € | 46,7 % |
| 1.800 € | 2 | 540 € | 600 € | 1.140 € | 63,3 % |
Die „bis zu 1.680 € für Familien“, die man manchmal liest, setzen übrigens zwei unmittelbar förderberechtigte Eltern mit je 1.800 € Eigenbeitrag und zwei Kindern voraus: 540 € + 540 € + 600 €. Mit nur einem förderberechtigten Elternteil ist das nicht drin.
Berufseinsteigerbonus: 200 € einmalig
Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bekommt einmalig 200 € zusätzlich. Das BMF formuliert es auch einfacher: Wer vor dem 25. Geburtstag einen Altersvorsorgevertrag abschließt, erhält den Bonus. Voraussetzung ist wie bei der Grundzulage eine unmittelbare Förderberechtigung und mindestens 120 € Eigenbeitrag. Für junge Selbstständige, die gerade gegründet haben, ist das ein netter Anschub: Mit 30 € im Monat kommen im ersten Jahr 180 € Grundzulage plus 200 € Bonus zusammen, also 380 € auf 360 € Eigenbeitrag.
Ehepartner ohne eigene Förderberechtigung: bis 175 €
Hier kommt die einzige 175-€-Zahl der neuen Förderung ins Spiel. Bei Verheirateten reicht es weiterhin, wenn eine Person förderberechtigt ist. Der andere Ehepartner kann dann mittelbar zulageberechtigt sein, wenn
- ·er einen eigenen Altersvorsorgevertrag hat,
- ·er dort mindestens 120 € im Jahr einzahlt und
- ·die Ehepartner nicht dauernd getrennt leben.
Das gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften. Die Grundzulage des mittelbar berechtigten Partners beträgt höchstens 175 €. Einen eigenen Sonderausgabenabzug hat der mittelbar berechtigte Partner nicht.
Mythos „Geringverdiener-Bonus 175 €“: gibt es nicht
Das muss ich klar sagen, auch weil es auf dieser Seite selbst eine Zeit lang falsch stand: In der verabschiedeten Förderung gibt es keinen Extra-Bonus für niedrige Einkommen und keine Einkommensgrenze (etwa „unter 26.250 € brutto“), unter der zusätzlich etwas gezahlt wird. Das BMF nennt als Bausteine nur Grundzulage, Kinderzulage und Berufseinsteigerbonus. Im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2026 Nr. 156) steht ein solcher Bonus ebenfalls nicht.
Woher kommt die Verwechslung? Zwei Spuren:
- 1.Die alte Riester-Grundzulage betrug starr 175 €. Sie wird laut BMF abgeschafft. Im neuen System taucht der Betrag nur noch als Obergrenze der Grundzulage für mittelbar berechtigte Ehepartner auf (siehe oben).
- 2.Frühere Reformentwürfe enthielten offenbar eine zusätzliche Förderung für niedrige Einkommen. Viele Ratgeberseiten haben diese Entwurfszahlen übernommen und nie aktualisiert .
Kleine Einkommen profitieren trotzdem, nämlich über die Staffel: Auf die ersten 360 € gibt es 50 %, mit Kindern deutlich mehr. Und weil die Zulage direkt ins Depot fließt, wirkt sie auch dann, wenn du kaum Steuern zahlst. Das ist im Ergebnis eine Förderung, die kleine Beiträge relativ am stärksten belohnt, nur eben ohne eigenen Bonus-Baustein.
Korrektur in eigener Sache (05.10.2026): Wir hatten auf mehreren Seiten dieser Website, unter anderem auf der Startseite, im Rechner und im Ratgeber für Selbstständige, einen „Geringverdiener-Bonus“ von 175 € samt Einkommensgrenze genannt. Das war falsch. Wir haben den Fehler auf dieser Seite korrigiert und ziehen die übrigen Seiten nach. Wenn du den Rechner vor dem 05.10.2026 benutzt hast, rechne bitte neu.
Wer bekommt die Förderung?
Unmittelbar förderberechtigt sind ab 2027 unter anderem:
- ·rentenversicherungspflichtige Angestellte und Auszubildende,
- ·Beamtinnen und Beamte (mit Einwilligung zur Datenübermittlung),
- ·Selbstständige mit Einkünften nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG, die eine Steuererklärung abgegeben haben (was das für Freiberufler und Freelancer heißt: Altersvorsorgedepot für Selbstständige),
- ·Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke, wenn sie bis Ende des Beitragsjahres gegenüber dem Versorgungswerk in die Meldung an die Zentrale Zulagenstelle (ZfA) einwilligen,
- ·weitere Gruppen wie Eltern in der Kindererziehungszeit, pflichtversicherte Minijobber oder Pflegepersonen.
Nicht unmittelbar förderberechtigt sind etwa freiwillig gesetzlich Rentenversicherte ohne einen der genannten Gründe und Bezieher einer Vollrente wegen Alters. Die vollständige Liste steht auf der Seite Wer ist förderberechtigt?
Steuervorteil: Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung
Neben den Zulagen kannst du deine Beiträge plus Zulageanspruch als Sonderausgaben geltend machen. Drei Zahlen werden dabei ständig verwechselt:
- ·6.840 € = so viel darfst du maximal im Jahr einzahlen.
- ·1.800 € = nur bis zu diesem Eigenbeitrag gibt es Zulagen.
- ·2.340 € = maximaler Sonderausgabenabzug ohne Kinder (1.800 € + 540 € Grundzulage). Mit Kinderzulagen steigt er entsprechend, mit zwei Kindern auf 2.940 €.
Du bekommst Zulage und vollen Steuerabzug nicht doppelt. Das Finanzamt prüft von Amts wegen, was günstiger ist (§ 10a Abs. 2 EStG). Ist der Abzug günstiger, wird die Steuer um den Zulageanspruch erhöht. Die Zulage bleibt im Depot, und nur die Differenz bekommst du als Erstattung aufs Konto, frei verfügbar. Bisher lag der Riester-Abzug bei max. 2.100 €. Der AVD-Abzug kommt übrigens zusätzlich zum Abzug für sonstige Vorsorgeaufwendungen nach § 10 EStG, also etwa zusätzlich zu Rürup.
Die Formel für die Günstigerprüfung ist simpel:
- ·Abzugsvolumen = min(Eigenbeitrag; 1.800 €) + Zulagen
- ·Steuerwert = Abzugsvolumen × Grenzsteuersatz
- ·Zusätzliche Erstattung = Steuerwert − Zulagen (wenn positiv, sonst 0)
Günstigerprüfung für Selbstständige: Beispiele nach Grenzsteuersatz und Kinderzahl
Für Selbstständige ist die Steuererklärung ohnehin Fördervoraussetzung, die Günstigerprüfung läuft also automatisch mit. Die folgende Tabelle zeigt, was sie bei 1.800 € Eigenbeitrag in Euro bringt. Modell ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, Einzelveranlagung, konstanter Grenzsteuersatz.
| Fall | Abzugsvolumen | Zulage | Steuerwert | Zusätzliche Erstattung |
|---|---|---|---|---|
| 1.800 €, keine Kinder, 25 % | 2.340 € | 540 € | 585 € | 45 € |
| 1.800 €, keine Kinder, 35 % | 2.340 € | 540 € | 819 € | 279 € |
| 1.800 €, keine Kinder, 42 % | 2.340 € | 540 € | 983 € | 443 € |
| 1.800 €, keine Kinder, 45 % | 2.340 € | 540 € | 1.053 € | 513 € |
| 1.800 €, 2 Kinder, 42 % | 2.940 € | 1.140 € | 1.235 € | 95 € |
| 1.800 €, 2 Kinder, 45 % | 2.940 € | 1.140 € | 1.323 € | 183 € |
Break-even: Ohne Kinder bringt die Günstigerprüfung erst ab einem Grenzsteuersatz von 23,1 % etwas über die Zulage hinaus (540 € ÷ 2.340 €). Mit zwei Kindern liegt die Schwelle bei 38,8 % (1.140 € ÷ 2.940 €). Darunter bleibt es bei den Zulagen, und das ist kein Nachteil: Die Zulagen sind dann bereits mehr wert als der Steuerabzug.
So lese ich die Tabelle:
- ·Ohne Kinder wächst die Erstattung mit dem Steuersatz deutlich. Bei 42 % kommen zu den 540 € im Depot noch 443 € aufs Konto. Gesamt sind das 983 € auf 1.800 € Eigenbeitrag, also rund 55 %.
- ·Mit zwei Kindern ist die Erstattung klein, weil die Zulagen schon 1.140 € ausmachen. Die Gesamtförderung ist trotzdem höher: bei 42 % 1.235 € statt 983 €.
- ·Soli: Der Solidaritätszuschlag sinkt nur auf den Teil der Erstattung, der über der Zulage liegt. Die Zulage wird für den Soli wieder hinzugerechnet (§ 2 Abs. 6 Satz 2 EStG, § 3 Abs. 2 SolZG). Bei 42 % und vollem Soli sind das ≈ 24 € mehr (≈ 467 € statt 443 €), in der Milderungszone bis ≈ 53 € (≈ 496 €). Ledige zahlen 2026 erst ab rund 75.000 € zu versteuerndem Einkommen Soli; unterhalb von 42 % fällt keiner an. Scalable Capital nennt „bis zu 497 €“, das entspricht Soli auf den vollen Steuerwert.
Den direkten Vergleich mit Rürup inklusive 30-%-Fall findest du unter Altersvorsorgedepot oder Rürup. Was das in Euro für dich heißt, rechnest du am besten im Zulagen- und Nettovorteil-Rechner durch. Die ausführliche Steuerseite inklusive Auszahlungsphase findest du unter Altersvorsorgedepot und Steuer.
Selbstständige: vier ehrliche Zulagen-Beispiele
Hier rechne ich nur die Zulagen, die sich direkt aus dem Gesetz ergeben. Die mögliche Erstattung steht in der Tabelle oben.
Beispiel A: Solo, kein Kind, 150 € im Monat. 1.800 € Eigenbeitrag → 540 € Grundzulage, also 30 %. Bei 42 % Grenzsteuersatz kommen im Modell 443 € Erstattung dazu.
Beispiel B: Solo, ein Kind, 50 € im Monat. 600 € Eigenbeitrag → 240 € Grundzulage + 300 € Kinderzulage = 540 € Zulagen. Das sind 90 % auf deinen Eigenbeitrag. Hier zeigt sich, wie stark die Kinderzulage wirkt.
Beispiel C: schwaches Jahr, 30 € im Monat. 360 € Eigenbeitrag → 180 € Grundzulage, also 50 %. Das ist deutlich besser, als ganz zu pausieren.
Beispiel D: selbstständig, verheiratet, Partner ohne eigene Förderberechtigung. Du zahlst 1.800 € und bekommst 540 €. Dein Partner zahlt mindestens 120 € in einen eigenen Vertrag und erhält eine Grundzulage von bis zu 175 €. Einen eigenen Steuerabzug hat er nicht. Das ist der Deckel für mittelbar Berechtigte, kein Geringverdiener-Bonus.
Schwankendes Einkommen: den Beitrag pro Jahr steuern
Gefördert wird die Jahressumme. Du kannst in starken Monaten mehr und in schwachen weniger einzahlen. Ich würde mir drei Marken merken:
- ·120 € als Untergrenze für die Grundzulage,
- ·360 € für die volle 50-%-Stufe,
- ·1.800 € als Ende der Zulagenstaffel.
Den Rest bis 1.800 € kannst du aufstocken, wenn das Jahr gut lief. Viele Selbstständige wissen erst im Herbst, wie das Jahr wird. Eine Einmalzahlung zum Jahresende ist dafür ideal, aber: Ob sie noch fürs laufende Beitragsjahr zählt, hängt vom Stichtag und der Gutschrift beim Anbieter ab. Die Anbieter haben ihre Stichtage dafür noch nicht veröffentlicht . Plane dafür einige Bankarbeitstage Puffer ein, und überweise nicht am 30. Dezember.
Wo die Förderung aufhört und Rürup interessant wird, erkläre ich im Vergleich Altersvorsorgedepot vs. Rürup. Die Einordnung für Freiberufler, Freelancer und Versorgungswerk-Mitglieder steht im Leitfaden Altersvorsorgedepot für Selbstständige.
So kommt die Zulage aufs Depot: Antrag, Dauerzulagenantrag, ZfA
Die Zulagen zahlt die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) direkt in deinen Vertrag, der Weg läuft über deinen Anbieter. Nach bisheriger Riester-Logik funktioniert das so:
- 1.Du schließt einen zertifizierten Vertrag ab und zahlst ein.
- 2.Du stellst den Zulagenantrag beim Anbieter, idealerweise als Dauerzulagenantrag, damit du das nicht jedes Jahr wiederholen musst.
- 3.Der Anbieter meldet die Daten an die ZfA, die ZfA zahlt die Zulage auf den Vertrag.
- 4.Den Sonderausgabenabzug beantragst du in deiner Einkommensteuererklärung (Anlage AV oder ihr Nachfolger).
Wie das Antragsverfahren ab 2027 im Detail aussieht, also Fristen, Dauerzulagenantrag und welche Daten der Anbieter übernimmt, haben ZfA und Anbieter noch nicht vollständig veröffentlicht . comdirect kündigt laut Presse an, den Dauerzulagenantrag für Kunden zu übernehmen. Ich ergänze das hier, sobald es feststeht. Welche Anbieter was anbieten, verfolge ich im Anbieter-Monitor.
Mein Rat bis dahin: Melde jede Änderung, die die Zulage betrifft (Kind geboren, Kindergeld weggefallen, Heirat, Wechsel in ein Versorgungswerk), zeitnah deinem Anbieter. Sonst wird eine Zulage später zurückgefordert.
Wann die Förderung zurückgezahlt werden muss
Gefördertes Vermögen ist für das Alter gedacht. Bei einer „schädlichen Verwendung“ müssen Zulagen und gesondert festgestellte Steuervorteile zurück. Das gilt zum Beispiel:
- ·bei einer Kapitalauszahlung vor Beginn der Auszahlungsphase (frühestens mit 65),
- ·im Todesfall, wenn das Vermögen nicht auf einen Vertrag des überlebenden Ehepartners übertragen wird,
- ·bei einem Wohnsitz außerhalb von EU und EWR ab Beginn der Auszahlung.
Förderunschädlich sind dagegen die Entnahme für eine selbst genutzte Immobilie (Eigenheimbetrag nach § 92a EStG, sofern dein Vertrag das anbietet), bis zu 30 % Teilkapital zu Beginn der Auszahlungsphase und die Abfindung einer Kleinbetragsrente. Vermögenswirksame Leistungen zählen übrigens nicht als Altersvorsorgebeiträge (§ 82 Abs. 4 EStG). Mehr dazu auf der Seite zur Auszahlung.
Alte Riester-Förderung vs. neue Förderung
| Riester (alt) | Neue Förderung ab 2027 | |
|---|---|---|
| Grundzulage | starr 175 € (wird abgeschafft) | beitragsproportional, max. 540 € |
| Kinderzulage | starr 185 € (vor 2008 geboren) bzw. 300 € | 1:1 bis 300 € je Kind, unabhängig vom Geburtsjahr |
| Mindesteigenbeitrag | einkommensabhängig, sonst Kürzung | entfällt; mind. 120 € für die Grundzulage |
| Sonderausgabenabzug | max. 2.100 € | 1.800 € + Zulagen (ohne Kinder 2.340 €) |
| Selbstständige | nur wenn pflichtversichert | grundsätzlich förderberechtigt |
Alte Riester-Verträge haben Bestandsschutz. Du kannst sie per Erklärung gegenüber dem Anbieter auch in die neue Förderung holen. Was sich für dich lohnt, steht unter Riester-Wechsel. Für Kinder gibt es außerdem die geplante Frühstartrente, ein eigenes Programm, das noch im Gesetzgebungsverfahren ist.
Förderung über die Jahre: Modellrechnung
Was bedeuten 540 € Zulage im Jahr über ein Erwerbsleben? Eine einfache Modellrechnung, keine Prognose: 30 Jahre lang 1.800 € Eigenbeitrag plus 540 € Grundzulage, Einzahlung jeweils zum Jahresende, konstante Rendite nach Kosten, keine Kinder, ohne Steuererstattung (die geht aufs Konto, nicht ins Depot).
| Rendite nach Kosten | Nur Eigenbeiträge (54.000 €) | Mit Zulagen (zusätzlich 16.200 €) | Anteil der Zulagen am Endwert |
|---|---|---|---|
| 4 % p.a. | rund 101.000 € | rund 131.000 € | rund 30.000 € |
| 5 % p.a. | rund 120.000 € | rund 155.000 € | rund 36.000 € |
Die 16.200 € Zulagen wachsen also im Modell auf rund 30.000 bis 36.000 €. Im Alter wird das gesamte geförderte Kapital nachgelagert besteuert, und Kosten, Kursverläufe und Beitragspausen verändern das Ergebnis. Die Rechnung zeigt aber, warum ich die 1.800 € jedes Jahr mitnehmen würde. Mit deinen eigenen Annahmen rechnest du im Zulagen-Rechner.
Fünf Rechenfehler, die ich ständig sehe
- 1.„Bis zu 6.840 € gefördert.“ Falsch. 6.840 € ist die Einzahlungsgrenze. Zulagen gibt es nur auf bis zu 1.800 € Eigenbeitrag, der Sonderausgabenabzug ist auf 1.800 € plus Zulagen begrenzt.
- 2.„540 € Zulage ab dem ersten Euro.“ Falsch. Die 540 € gibt es erst bei 1.800 € Eigenbeitrag. Bei 600 € sind es 240 €, und unter 120 € gibt es gar nichts.
- 3.„Zulage plus voller Steuerabzug obendrauf.“ Falsch. Die Günstigerprüfung rechnet die Zulage gegen. Du bekommst nur die Differenz als Erstattung, bei 42 % ohne Kinder im Modell 443 € und nicht 983 €.
- 4.„Familien bekommen 1.680 €.“ Nur, wenn beide Eltern unmittelbar förderberechtigt sind und jeweils 1.800 € einzahlen. Mit einem förderberechtigten Elternteil und zwei Kindern sind es 1.140 €.
- 5.„Geringverdiener bekommen 175 € extra.“ Falsch. Diesen Bonus gibt es im verkündeten Gesetz nicht. 175 € ist nur der Deckel für mittelbar berechtigte Ehepartner.
Wenn dir auf einer Anbieter- oder Ratgeberseite eine dieser Aussagen begegnet, lohnt es sich, den Rest der Seite besonders kritisch zu lesen.
Was die Förderung nicht ist
- ·Kein Liquiditätspuffer. Das Geld ist bis zur Auszahlungsphase gebunden.
- ·Kein Schutz vor Kursrisiko. Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantievariante hat keine Garantie.
- ·Kein Kostenschutz für alle Depots. Der Deckel von 1,0 % Effektivkosten gilt nur fürs Standarddepot. Welche Anbieter was verlangen, verfolge ich im Anbieter-Monitor.
- ·Nicht steuerfrei, sondern steuerverschoben. Leistungen aus geförderten Beiträgen werden im Alter voll mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert.
- ·Kein Geringverdiener-Bonus. Siehe oben.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung beim Altersvorsorgedepot?+
Die Grundzulage beträgt 50 Cent je Euro auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 Cent je Euro bis 1.800 €, maximal 540 € im Jahr. Dazu kommen bis zu 300 € Kinderzulage je Kind und einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus für unter 25-Jährige. Bei höherem Steuersatz kann über die Günstigerprüfung noch eine Steuererstattung dazukommen, ohne Kinder bei 42 % im Modell 443 €.
Wie viel Zulage bekomme ich bei 50 € bzw. 100 € im Monat?+
Bei 50 € im Monat (600 € im Jahr) sind es 240 € Grundzulage, bei 100 € im Monat (1.200 €) 390 €. Die volle Grundzulage von 540 € gibt es ab 150 € im Monat (1.800 € im Jahr).
Gibt es einen Geringverdiener-Bonus?+
Nein. In der neuen Förderung gibt es keinen Extra-Bonus unterhalb einer Einkommensgrenze. Die frühere starre Riester-Grundzulage von 175 € wird abgeschafft. 175 € ist künftig nur noch die Obergrenze der Grundzulage für mittelbar berechtigte Ehepartner. Kleine Beiträge werden stattdessen über die 50-%-Stufe besonders stark gefördert.
Bekomme ich Zulage und Steuererstattung gleichzeitig?+
Ja, aber nicht doppelt. Das Finanzamt prüft, ob der Sonderausgabenabzug günstiger ist als die Zulage. Wenn ja, bleibt die Zulage im Depot, und du bekommst nur die Differenz als Erstattung. Ohne Kinder bringt das erst ab einem Grenzsteuersatz von etwa 23,1 % etwas, mit zwei Kindern ab etwa 38,8 %.
Was muss ich als Selbstständiger tun, um gefördert zu werden?+
Du brauchst Einkünfte nach § 15 oder § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG, eine abgegebene Steuererklärung, einen zertifizierten Vertrag und mindestens 120 € Eigenbeitrag im Jahr. Dazu kommt der Zulagenantrag über deinen Anbieter, dessen Verfahren ab 2027 noch nicht vollständig veröffentlicht ist. Versorgungswerk-Mitglieder müssen zusätzlich in die Datenübermittlung an die ZfA einwilligen.
Warum bringen mehr als 1.800 € Eigenbeitrag keine höhere Zulage?+
Weil die Zulagenstaffel bei 1.800 € endet. Einzahlen darfst du bis 6.840 € im Jahr, aber das ist die Einzahlungsgrenze und weder ein Förder- noch ein Abzugsbetrag. Der Sonderausgabenabzug ist auf 1.800 € plus Zulagen begrenzt.
Muss ich die Förderung zurückzahlen, wenn ich vor 65 ans Geld will?+
In der Regel ja, denn eine vorzeitige Auszahlung ist eine schädliche Verwendung. Ausnahmen sind die Entnahme für eine selbst genutzte Immobilie (wenn dein Vertrag das vorsieht) und gesetzlich vorgesehene Fälle wie die Kleinbetragsrente.
Wie berechne ich meine persönliche Förderung?+
Im Zulagen-Rechner: Beitrag, Kinder und Steuersatz eingeben, dann siehst du Zulagen und den möglichen Steuervorteil aus der Günstigerprüfung.
Ehrlich gesagt: was noch offen ist
Ich bin kein Finanz-, Steuer- oder Anlageberater, sondern selbst Solo-Selbstständiger, der das für die eigene Vorsorge durchrechnet. Die Zulagenbeträge stammen direkt aus der BMF-FAQ. Offen sind noch:
- ·das Antragsverfahren ab 2027 (Dauerzulagenantrag, Fristen),
- ·der Stichtag für Jahresend-Einzahlungen beim jeweiligen Anbieter,
- ·die genaue Behandlung der Kinderzulage in der Günstigerprüfung bei Zusammenveranlagung.
Im Zweifel hilft eine unabhängige Beratung, etwa bei der Deutschen Rentenversicherung, einer Verbraucherzentrale oder einem Steuerberater.
Weiter: Förderung berechnen · AVD vs. Rürup · Steuer & Günstigerprüfung · Anbieter-Monitor · Startseite
Quellen und Stand
Alle Quellen abgerufen am 05.10.2026.
- ·BMF: Fragen und Antworten zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (Stand 05.05.2026). Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus, 120-€-Mindestbeitrag, mittelbar Berechtigte (max. 175 €), Abschaffung der Riester-Grundzulage von 175 €, 6.840/1.800/2.340 €, Günstigerprüfung, Förderberechtigung, schädliche Verwendung: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html
- ·Altersvorsorgereformgesetz: Bundestag 27.03.2026, Bundesrat 08.05.2026, BGBl. I 2026 Nr. 156 (§§ 84, 85 EStG n. F.): https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/156/regelungstext.pdf
- ·§ 10a EStG (Sonderausgabenabzug, Günstigerprüfung): https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10a.html
- ·Scalable Capital, Produktseite Altersvorsorgedepot (Steuervorteil-Annahme mit Soli): https://de.scalable.capital/altersvorsorgedepot
Unabhängigkeit: Diese Seite enthält derzeit keine Affiliate-Links und verdient nichts an den genannten Anbietern (Stand: 05.10.2026). Sollte sich das ändern, weise ich es hier aus. Allgemeine Information, keine Anlage- oder Steuerberatung.