Ratgeber · Vergleich · geprüft am 05.10.2026
Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan? Der ehrliche Vergleich
Ich bespare seit Jahren einen ganz normalen ETF-Sparplan. Ab 2027 kommt das Altersvorsorgedepot dazu, mit Zulagen vom Staat, aber auch mit Regeln, die ein freier Sparplan nicht hat. Die Frage, die ich mir selbst gestellt habe: Lohnt sich das Altersvorsorgedepot, oder bleibe ich beim flexiblen ETF? Hier ist mein Vergleich, mit allen Annahmen offen auf dem Tisch.
Kurzantwort: oft beides
Für viele ist es keine Entweder-oder-Frage. Mein Muster:
- 1.Die ersten 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr ins Altersvorsorgedepot. Dort zahlt der Staat bis zu 540 € Grundzulage dazu, mit Kindern bis 300 € je Kind mehr. Diese Förderquote erreicht ein ETF-Sparplan nie.
- 2.Alles darüber in einen ungeförderten ETF-Sparplan. Oberhalb von 1.800 € steigt die Zulage nicht mehr. Dafür bleibt das Geld im freien Depot jederzeit verfügbar.
- 3.Notgroschen zuerst. Wer kein Polster hat, sollte nichts bis 65 binden.
Das ist meine Einordnung, keine Anlageberatung. Ob es für dich passt, hängt von Steuersatz heute und im Alter, Kindern, Liquiditätsbedarf und Anlagehorizont ab.
Wichtig zur Abgrenzung: 6.840 € ist die Einzahlungsgrenze im Altersvorsorgedepot, 1.800 € ist der geförderte Teil. Wer 6.840 € einzahlt, bekommt trotzdem höchstens 540 € Grundzulage.
Vergleichstabelle: 10 Kriterien
| # | Kriterium | Altersvorsorgedepot (AVD) | Ungeförderter ETF-Sparplan |
|---|---|---|---|
| 1 | Zulagen | Grundzulage bis 540 €, Kinderzulage bis 300 € je Kind, Berufseinsteigerbonus 200 € | keine |
| 2 | Steuer Ansparphase | keine Steuer auf Erträge, keine Abgeltungsteuer, keine Vorabpauschale; Sonderausgabenabzug mit Günstigerprüfung | Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen und Vorabpauschale, Sparerpauschbetrag 1.000 € |
| 3 | Steuer Auszahlung | Leistungen aus geförderten Beiträgen voll mit persönlichem Steuersatz (§ 22 Nr. 5 EStG) | Abgeltungsteuer nur auf Gewinne beim Verkauf, Teilfreistellung bei Aktienfonds |
| 4 | Verfügbarkeit | gebunden bis zur Auszahlphase (ab 65) | jederzeit |
| 5 | Auszahlungsregeln | ab 65 bis spätestens 70; bis 30 % Teilkapital, Rest Leibrente oder Auszahlungsplan bis mind. 85 | völlig frei |
| 6 | Kostenrahmen | Standarddepot max. 1,0 % Effektivkosten; freies Depot ohne Deckel | je nach Broker und ETF, kein Deckel |
| 7 | Anlageuniversum | Standarddepot: zwei Fonds des Anbieters; freies Depot: Positivliste | alle handelbaren ETFs und Wertpapiere |
| 8 | Vererbung | vererbbar, Förderung muss aber zurück – außer Übertragung auf AV-Vertrag des Ehepartners | voll vererbbar, normale Erbschaftsregeln |
| 9 | Förder-Rückzahlung | bei schädlicher Verwendung: Zulagen + festgestellte Steuervorteile zurück | entfällt |
| 10 | Bürokratie / Zertifikat | nur zertifizierter Vertrag, Zulagenantrag, Meldepflichten, Steuererklärung | Depot eröffnen, fertig |
Quellen: BMF-FAQ zur Reform (Stand 05.05.2026), EStG. Die Tabelle zeigt die Mechanik. Welche Spalte für dich gewinnt, hängt von den Achsen unten ab.
Achse Förderung: was der ETF nie zahlt
Die Zulage ist der Kern des Altersvorsorgedepots. Kurz die Staffel (Details auf Förderung):
| Eigenbeitrag/Jahr | Grundzulage | Quote |
|---|---|---|
| 120 € | 60 € | 50 % |
| 360 € | 180 € | 50 % |
| 1.200 € | 390 € | 32,5 % |
| 1.800 € | 540 € | 30 % |
| 1.800 € + 1 Kind | 540 € + 300 € | 46,7 % |
Ein ETF-Sparplan müsste diese 30 % (ohne Kinder) erst einmal erwirtschaften – und zwar sofort im ersten Jahr. Dazu kommt bei höherem Steuersatz die Günstigerprüfung: Ohne Kinder bringt sie ab einem Grenzsteuersatz von etwa 23 % eine zusätzliche Erstattung aufs Konto, bei 42 % im Modell 443 € pro Jahr (ohne Soli).
Die Break-even-Logik. Der Vorteil der Zulage wird im Alter teilweise wieder aufgezehrt, weil das gesamte geförderte Kapital – Eigenbeiträge, Zulagen und Erträge – voll versteuert wird. Beim ETF zahlst du dagegen nur auf die Gewinne Abgeltungsteuer, und das mit Teilfreistellung. Ob das AVD gewinnt, entscheidet also vor allem dein durchschnittlicher Steuersatz im Alter. Je niedriger er ist, desto klarer der Vorteil. Rechnung dazu unten in der Nettovorteil-Skizze.
Ein Hinweis, der oft fehlt: Es gibt keinen Geringverdiener-Bonus. Kleine Beiträge profitieren über die 50-%-Stufe auf die ersten 360 €, nicht über einen Extra-Betrag. 175 € ist nur die Obergrenze für mittelbar berechtigte Ehepartner.
Achse Flexibilität & Liquidität
Hier ist der ETF-Sparplan klar überlegen. Das ist der Preis der Förderung, und ich will ihn nicht kleinreden.
Bindung bis 65. Die Auszahlphase beginnt frühestens mit 65 und spätestens mit 70. Davor kommst du an das geförderte Kapital nur über eine schädliche Verwendung. Dann müssen Zulagen und gesondert festgestellte Steuervorteile zurückgezahlt werden.
Auch die Auszahlung ist geregelt. Bis zu 30 % kannst du zu Beginn der Auszahlphase als Teilkapital entnehmen. Der Rest fließt als Leibrente oder als Auszahlungsplan bis mindestens 85. Beim ETF entscheidest du jeden Monat neu.
Die Ausnahme Wohneigentum. Förderunschädlich ist die Entnahme für eine selbst genutzte Immobilie (Eigenheimbetrag nach § 92a EStG), sofern dein Vertrag das vorsieht. Für Immobilienplaner ist das ein wichtiger Punkt: Prüfe vor Abschluss, ob der Anbieter diese Option anbietet.
Pausieren geht. Ein zertifizierter Vertrag muss laut BMF ein Ruhenlassen erlauben. Du musst also nicht jedes Jahr einzahlen. Nur: Was drin ist, bleibt drin.
Für Selbstständige ist das die Kernfrage. Mein Einkommen schwankt. Ein Rücklagen-Polster für schwache Monate und für die Steuernachzahlung muss außerhalb des Altersvorsorgedepots liegen. Das AVD ist kein Puffer. Darum würde ich erst Polster, dann AVD-Grundbetrag, dann freies ETF-Depot aufbauen. Mehr dazu im Leitfaden für Selbstständige.
Achse Kosten
Der Deckel gilt nur fürs Standarddepot. Dort dürfen die Effektivkosten höchstens 1,0 % pro Jahr betragen. Im freien Depot des AVD gibt es keinen gesetzlichen Deckel. Und auch 1 % ist eine Obergrenze, keine Garantie für günstig.
Größenordnung beim ETF. Breit gestreute Index-ETFs liegen typischerweise in einer TER-Region von etwa 0,1 bis 0,3 % pro Jahr. Das ist eine Größenordnung für die Fondskosten, keine Preisangabe eines bestimmten Brokers. Order-, Sparplan- und Depotkosten kommen je nach Broker dazu.
Was das heißt. Ein Standarddepot, das den Deckel voll ausschöpft, kostet pro Jahr deutlich mehr als ein günstiger ETF. Über 30 Jahre macht ein Prozentpunkt bei 150 € im Monat im Modell fast 20.000 € aus. Ein freies AVD mit günstigen ETFs kann aber nahe an den freien Sparplan herankommen – wenn der Anbieter das anbietet.
Belegtes Beispiel. Scalable Capital hat eine eigene Gebührenübersicht veröffentlicht: 0 € für Konto, Depot und Sparpläne; ETFs „0 % p.a. in 2027“ im Standard bzw. „ab 0 % p.a.“ im Modell „Selbst entscheiden“, mit der Fußnote „Ggf. zzgl. Spreads, Produktkosten und Zuwendungen. 0 % p.a. TER für ausgewählte ETFs bis 31.12.2027.“ (de.scalable.capital/altersvorsorgedepot, 05.10.2026). Was ab 2028 gilt, ist nicht veröffentlicht. Auch Deutsche Bank, DWS, Deka, flatex, Smartbroker+ und quirion haben Konditionen veröffentlicht (①). DWS: laut Medieninformation Deutsche Bank 28.09.2026; DWS-Produktseite fehlt. Deka: BaFin-Vorbehalt.
Wie du Gebührentabellen liest: Altersvorsorgedepot-Kosten. Wer was anbietet: Anbieter-Monitor.
Achse Steuer
Im Altersvorsorgedepot:
- ·Ansparphase: Laut BMF werden die Erträge im Vertrag nicht besteuert. Keine Abgeltungsteuer auf Ausschüttungen, keine Vorabpauschale.
- ·Beiträge: Sonderausgabenabzug bis 1.800 € plus Zulagen (ohne Kinder 2.340 €), Günstigerprüfung durch das Finanzamt (§ 10a EStG).
- ·Auszahlung: Leistungen aus geförderten Beiträgen werden voll nach § 22 Nr. 5 EStG mit deinem persönlichen Steuersatz besteuert – Eigenbeiträge, Zulagen und Erträge.
- ·Nicht geförderte Beiträge (über 1.800 €) werden in der Auszahlung anders behandelt, nach unserem Stand grundsätzlich nur mit dem Ertragsanteil. Die Einzelheiten regelt § 22 Nr. 5 Satz 2 EStG je nach Auszahlungsform. Details: Altersvorsorgedepot und Steuer.
Im ETF-Sparplan:
- ·Abgeltungsteuer 25 % auf Kapitalerträge, plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
- ·Teilfreistellung: Bei Aktienfonds sind 30 % der Erträge steuerfrei (Investmentsteuerrecht).
- ·Sparerpauschbetrag: 1.000 € pro Jahr und Person bleiben steuerfrei.
- ·Vorabpauschale: Bei thesaurierenden Fonds wird jährlich ein Teil vorab besteuert und beim Verkauf angerechnet.
Rechtsgrundlagen: § 32d EStG (Abgeltungsteuer), § 20 Abs. 9 EStG (Sparerpauschbetrag), § 20 InvStG (Teilfreistellung), § 18 InvStG (Vorabpauschale).
Soli: Ob auf deine Abgeltungsteuer oder deine Einkommensteuer Solidaritätszuschlag anfällt, hängt von deiner Gesamtsteuer ab. In den Beispielen unten rechne ich deshalb ohne Soli, mit einer optionalen Soli-Zeile.
Nettovorteil-Skizze
Zwei vereinfachte Szenarien, damit die Größenordnung sichtbar wird. Deine eigenen Zahlen rechnest du im Rechner mit Nettovorteil-Modul.
Gemeinsame Annahmen: 1.800 € Eigenbeitrag pro Jahr, 30 Jahre, Einzahlung jeweils zum Jahresende, 5 % Rendite nach Kosten in beiden Varianten (gleiche Kosten unterstellt), keine Inflation, keine Kirchensteuer, ohne Soli. AVD: Steuer im Alter vereinfacht als Durchschnittssatz auf das gesamte Kapital. ETF: Abgeltungsteuer 25 % einmal beim Verkauf, Teilfreistellung 30 %, Sparerpauschbetrag einmal 1.000 €, Vorabpauschale vernachlässigt. Die Steuererstattung aus der Günstigerprüfung ist nicht eingerechnet.
Szenario A: ohne Kinder
| AVD | ETF-Sparplan | |
|---|---|---|
| Einzahlung pro Jahr ins Depot | 1.800 € + 540 € Zulage = 2.340 € | 1.800 € |
| Eingezahlt über 30 Jahre | 54.000 € eigen + 16.200 € Zulagen | 54.000 € |
| Endwert vor Steuer (gerundet) | rund 155.500 € | rund 119.600 € |
| Steuer | voll mit Durchschnittssatz im Alter | auf rund 65.600 € Gewinn: rund 11.200 € |
| Netto bei 20 % im Alter | rund 124.400 € | rund 108.400 € |
| Netto bei 25 % im Alter | rund 116.600 € | rund 108.400 € |
| Netto bei 30 % im Alter | rund 108.800 € | rund 108.400 € |
| optional mit Soli auf Abgeltungsteuer | – | rund 107.700 € |
Lesart: Ohne Kinder liegt der Break-even im Modell bei einem durchschnittlichen Steuersatz im Alter von rund 30 %. Darunter gewinnt das AVD, darüber wird es knapp. Wer heute einen hohen Grenzsteuersatz hat, bekommt zusätzlich die Erstattung aus der Günstigerprüfung (bei 42 % im Modell 443 € pro Jahr) aufs Konto – die ist hier noch gar nicht eingerechnet und verschiebt das Bild zugunsten des AVD.
Szenario B: mit einem Kind (Kinderzulage 20 Jahre)
| AVD | ETF-Sparplan | |
|---|---|---|
| Zulagen | 840 €/Jahr in den ersten 20 Jahren, danach 540 € | – |
| Endwert vor Steuer (gerundet) | rund 171.600 € | rund 119.600 € |
| Netto bei 20 % im Alter | rund 137.300 € | rund 108.400 € |
| Netto bei 25 % im Alter | rund 128.700 € | rund 108.400 € |
| Netto bei 30 % im Alter | rund 120.100 € | rund 108.400 € |
Lesart: Mit Kind ist der Vorsprung des AVD in allen drei Fällen deutlich.
Was die Skizze nicht zeigt: In der Realität wird die AVD-Auszahlung über viele Jahre verteilt besteuert, das Kapital arbeitet in der Auszahlphase weiter, Grundfreibetrag und andere Einkünfte spielen mit. Die Kosten können sich zwischen Standarddepot und günstigem ETF deutlich unterscheiden – ein Prozentpunkt mehr im AVD frisst einen großen Teil des Vorteils. Und die Rendite ist nicht konstant. Das ist eine Skizze, keine Prognose.
Für wen klar AVD / klar ETF / Kombination
| Profil | Tendenz | Warum |
|---|---|---|
| Familie mit Kindern | klar AVD für 1.800 € | Kinderzulage bis 300 € je Kind, Förderquote deutlich über 30 % |
| Kleiner Sparbetrag (30–50 € im Monat) | AVD | 50 % Zulage auf die ersten 360 €; aber nur mit Notgroschen daneben |
| Berufseinsteiger unter 25 | AVD + ETF | 200 € Bonus einmalig, langer Horizont; Flexibilität für Lebensentscheidungen im ETF |
| Selbstständig, schwankendes Einkommen | Kombination | AVD-Untergrenze (mind. 360 €), Polster und Überschuss flexibel im ETF |
| Immobilienplaner | vorsichtig, Kombination | Entnahme für selbst genutztes Wohneigentum nur, wenn der Vertrag sie vorsieht; Eigenkapital lieber flexibel |
| Höchststeuersatz heute | AVD + ggf. Rürup + ETF | Günstigerprüfung bringt bei 45 % im Modell 513 € Erstattung; aber Steuersatz im Alter beachten |
| Braucht das Geld vor 65 | klar ETF | jede vorzeitige Entnahme kostet die Förderung |
| Hohe erwartete Altersbezüge | eher ETF, AVD rechnen | hoher Steuersatz im Alter schmälert den AVD-Vorteil |
| Alter Riester-Vertrag | erst Riester-Wechsel prüfen | Übertrag ohne Förderrückzahlung möglich |
In keiner Zeile steht ein Geringverdiener-Bonus – den gibt es nicht.
Die Kombination in der Praxis: 1.800 € AVD + ETF
Wie sieht „oft beides“ konkret aus? Drei Beispiele mit Monatsbudget, gerechnet nur mit den gesetzlichen Zulagen.
| Sparbudget im Monat | Ins AVD | In den ETF-Sparplan | Zulagen pro Jahr (ohne Kinder) |
|---|---|---|---|
| 100 € | 100 € (1.200 €/Jahr) | 0 € | 390 € |
| 300 € | 150 € (1.800 €/Jahr) | 150 € | 540 € |
| 600 € | 150 € (1.800 €/Jahr) | 450 € | 540 € |
Ab 150 € im Monat bringt jeder weitere Euro im AVD keine zusätzliche Zulage mehr. Ab dort gewinnt der ETF-Sparplan das Argument Flexibilität, ohne dass du Förderung liegen lässt. Ungeförderte Einzahlungen ins AVD bis 6.840 € sind zwar erlaubt, binden das Geld aber genauso bis 65.
Meine eigene Variante als Selbstständiger: Ein AVD-Sparplan von 30 € im Monat als Untergrenze – damit sichere ich die 50-%-Stufe auch in einem schwachen Jahr. Im Herbst, wenn ich weiß, wie das Jahr läuft, stocke ich per Einmalzahlung auf 1.800 € auf. Den Stichtag dafür haben die Anbieter noch nicht veröffentlicht. Der ETF-Sparplan läuft unabhängig davon weiter, und das Liquiditätspolster liegt auf dem Tagesgeld. So bleibt die Förderung voll, ohne dass ich in einem schlechten Quartal an gebundenes Geld müsste.
Reihenfolge, wenn das Geld knapp ist: erst Notgroschen, dann die ersten 360 € im AVD (50 % Zulage), dann bis 1.800 € im AVD, dann ETF. Mit Kindern lohnt es sich besonders, mindestens 300 € Eigenbeitrag im Jahr zu leisten – dann ist die Kinderzulage von 300 € je Kind schon voll erreicht.
Abgrenzung zu Rürup
Die Basisrente (Rürup) ist ein anderes Produkt: Sie gehört zur Basisversorgung (1. Schicht), ist nicht kapitalisierbar und nicht vererblich, bringt aber bei hohem Steuersatz einen großen Abzug. Für Selbstständige ist die typische Reihenfolge: erst 1.800 € AVD, dann Rürup, dann frei. Den ausführlichen Vergleich findest du unter Altersvorsorgedepot vs. Rürup.
Die Nachteile des Altersvorsorgedepots auf einen Blick
Weil die Frage „Ist das Altersvorsorgedepot sinnvoll?“ oft nur mit den Vorteilen beantwortet wird, hier die Gegenliste in einem Absatz pro Punkt:
- ·Liquidität: Das Geld ist bis 65 gebunden. Für Selbstständige ohne Polster ist das das größte Risiko.
- ·Steuer im Alter: Das gesamte geförderte Kapital wird voll versteuert, nicht nur der Gewinn.
- ·Auszahlungszwang: Maximal 30 % auf einen Schlag, der Rest verteilt bis mindestens 85.
- ·Vererbung: Die Förderung muss zurück, außer bei Übertrag auf den Vertrag des Ehepartners.
- ·Kosten: Der Deckel gilt nur im Standarddepot und kann teurer sein als ein günstiger ETF.
- ·Bürokratie: Zertifikat, Zulagenantrag, Änderungsmeldungen – beim ETF entfällt das alles.
Keiner dieser Punkte ist ein K.-o.-Kriterium. Zusammen sind sie der Grund, warum ich nicht mehr als die geförderten 1.800 € ins AVD stecken würde.
Ehrlich: was wir nicht wissen
- ·Kranken- und Pflegeversicherung im Alter: Laut BMF sind Leistungen bei Pflichtversicherten in GKV und sozialer Pflegeversicherung beitragsfrei. Für freiwillig gesetzlich Versicherte – viele Selbstständige – gibt es keine ausdrückliche Aussage. Fallen dort Beiträge an, verschiebt sich der Break-even zugunsten des ETF.
- ·Konkrete Effektivkosten: Außer Scalable hat noch kein Kern-Anbieter Preise veröffentlicht. Kosten ab 2028 sind auch bei Scalable offen.
- ·Zertifizierung: Kein Vertrag ist nach unserem Stand zertifiziert (★ = 0) (laut BZSt-Zertifikatsliste, geprüft am 07.10.2026). Siehe Zertifizierung.
- ·Dein Steuersatz im Alter: Den kennt niemand genau. Er ist aber der wichtigste Hebel im Vergleich.
- ·Soli in den Beispielen: nicht enthalten. Je nach Einkommen verschiebt er das Ergebnis leicht.
Häufige Fragen
Lohnt sich das Altersvorsorgedepot mehr als ein ETF-Sparplan?+
Es kommt auf Zulage, Steuersatz heute und im Alter, Anlagehorizont und Liquiditätsbedarf an. Mit Kindern und bei moderatem Steuersatz im Alter liegt das AVD im Modell deutlich vorn. Ohne Kinder und mit hohem Steuersatz im Alter wird es knapp. Wer das Geld vor 65 braucht, fährt mit dem ETF besser. Die Profil-Matrix oben hilft bei der Einordnung.
Kann ich beides kombinieren?+
Ja, und das ist für viele der sinnvollste Weg: 1.800 € Eigenbeitrag ins Altersvorsorgedepot, um die volle Grundzulage mitzunehmen, und alles darüber in einen ungeförderten ETF-Sparplan. Die Einzahlungsgrenze im AVD liegt zwar bei 6.840 €, gefördert werden aber nur 1.800 €.
Was passiert, wenn ich vor 65 an das AVD-Geld will?+
Dann ist das in der Regel eine schädliche Verwendung: Zulagen und festgestellte Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden. Ausnahme ist die Entnahme für eine selbst genutzte Immobilie, sofern dein Vertrag sie vorsieht. Mehr unter Auszahlung.
Sind die Kosten beim AVD immer höher?+
Nein. Im Standarddepot dürfen die Effektivkosten bis 1,0 % betragen, das ist mehr als ein günstiger ETF in der TER-Region um 0,1–0,3 %. Im freien Depot gibt es keinen Deckel, die Kosten hängen vom Anbieter ab. Konditionen mit Primärquelle stehen im Anbieter-Monitor (Stand 05.10.2026). Details: Kosten.
Zählt die Abgeltungsteuer gegen die Zulage?+
Indirekt ja. Beim ETF zahlst du Abgeltungsteuer nur auf Gewinne, mit Teilfreistellung und Sparerpauschbetrag. Beim AVD bekommst du Zulagen, versteuerst dafür im Alter das gesamte geförderte Kapital. Im Modell ohne Kinder liegt der Break-even bei einem durchschnittlichen Steuersatz im Alter von rund 30 %. Rechne deine Annahmen im Rechner nach.
Quellen & Stand
Alle Quellen abgerufen am 05.10.2026.
- ·BMF-FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge (Stand 05.05.2026) – Zulagen, Grenzen, Steuerfreiheit in der Ansparphase, nachgelagerte Besteuerung, schädliche Verwendung, Auszahlung, Vererbung, Standarddepot, KV/PV: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/reform-der-privaten-altersvorsorge.html
- ·BGBl. I 2026 Nr. 156: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2026/156/regelungstext.pdf
- ·EStG: § 10a, § 22 Nr. 5, § 20, § 32d, § 92a – https://www.gesetze-im-internet.de/estg/
- ·Investmentsteuergesetz (Teilfreistellung, Vorabpauschale): https://www.gesetze-im-internet.de/invstg_2018/
- ·Scalable Capital, Produktseite Altersvorsorgedepot: https://de.scalable.capital/altersvorsorgedepot
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